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Minimalen Vertrag = 30 000 euro preis DDU, Deutschland / Germany preis DDU , Usti nad Labem , Czech Republik Preis EXW , Moskau, Russische Foderation Preis EXW, FCA , Minsk, Republik WeiBruBland
Kein ausgeprägter Kernholz, hellgelb mit verschidenen breiten
Zuwachszonen, Markstahlen deutlich sichtbar.Besonders typisch ist die
auffählige Querstreifung im Tangential- oder Sehnenschnitt.Hervorragend als
Deck-, Innen- und Absperrfurnier in der Sperrplattenfabrikation. Gutes
Tischlerholz (Rahmenbau, Klavierbau, Modelbau). Karosserie- und
Flugzeugbauholz. Als Papierrohstoff geeignet.
Abbeilen:
Entfernen starker Wurzelanläufe vor dem Fällen eines Baumes. Hierdurch
wird das Anlegen eines Fällschnittes begünstigt, außerdem das nachfolgende
Rücken, Beladen, der Transport, die Entrindung und der Einschnitt des Stammes
im Gatter erleichtert. Das Abbeilen wird mit der Axt vorgenommen (auch als
Behauen oder Beihauen bezeichnet). Wird das Fällen mit der Motorsäge
durchgeführt, ist Entfernung der Wurzelanläufe damit günstiger.
Abbeizen:
Das Lösen eines Anstrichs, von [Lack] oder Farbresten durch [Abbeizmittel]
oder Laugen. Der alte [Anstrich] quillt stark auf und kann mit einem Spachtel
entfernt werden. Alternative zu chemischen Abbeizmitteln sind z.B.
Heißluftpistolen.
Abbinden:
Das Verfestigen der Klebschicht zwischen den zu verklebenden Fügeteilen.
Das Abbinden beruht entweder auf physikalischen oder auf chemischen Vorgängen:
Physikalisches Abbinden erfolgt z.B. durch Abwandern von Dispersions- oder
Lösemitteln (wie bei Weißleimen) oder durch Abkühlen (wie bei Schmelzklebern);
zu den chemischen Abbindevorgängen, die auch als Härtung, Aushärtung oder
Vernetzung bezeichnet werden, gehören Gerinnung (z.B. Blutalbuminklebstoffe),
Polykondensation (z.B. Harnstoff-, Melmain-, Phenolharze) und Polyaddition
(z.B. Polyurethanklebstoffe).
Abbinden:
Die Vorbereitung einer Holzkonstruktion wie Zuschneiden usw. wird als
Abbinden bezeichnet.
abbinden:
Verfestigung des Klebstoffes (Aushärtung) durch physikalische oder
chemische Prozesse
Abbindezeit:
Zeitspanne, innerhalb der die Klebefuge eine für die auftretende Belastung
ausreichende Festigkeit erreicht
Abbohren:
Holzverbindung, z. B. Zapfen oder Blatt durchbohren und Holznagel
einschlagen
Abbruch:
Der Abbruch von Gebäuden und Teilen von Gebäuden ist in der Regel
genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung abgebrochen werden können Gebäude und
Gebäudeteile bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt, Mauern und Einfriedungen,
Schwimmbecken, Stellplätzen und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen
oder Gebäuden. Bei allen übrigen Gebäuden ist ein förmlicher Abbruchantrag bei
den zuständigen Bauaufsichtsbehörden einzureichen der das Vorhaben des
Abbruchs und die hierfür geplanten Techniken erläutert. Außerdem ist der für
den Abbruch zuständige Abbruchunternehmer zu benennen, der die notwendige
Sachkunde und Erfahrung auf den Gebieten Standsicherheit, Immissionsschutz,
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für diese oft schwierigen und gefährlichen
Arbeiten nachweisen kann. Die verschiedenen Abbruchmaterialien müssen
voneinander getrennt entsorgt oder wiederverwendet werden. Näheres zum
Abbruchantrag und den jeweiligen Anforderungen regeln die Landesbauordnungen.
Abbruchanordnung:
Ist ein Gebäude über längere Zeit ungenutzt und im Verfall begriffen,
können Bauordnungsämter den Abbruch verlangen. Dies kann zum Beispiel bei
Wohnhäusern der Fall sein, die seit längerem unbewohnt und bei denen aufgrund
des schlechten baulichen Zustands akute Einsturzgefahr und die Gefährdung für
Menschen besteht.
Abdachung:
abschrägen
Abdichtungsbahnen:
sind für die Abdichtung von Bauwerken oder Bauteilen unter der
Geländeoberkante notwendig. Sie schützen vor Bodenfeuchtigkeit, vor Sicker-
oder Schichtenwasser und vor drückendem Grundwasser. Dichtungsbahnen bestehen
gemäß DIN 18190 aus beidseitig mit einer stärkeren Bitumenschicht versehenen
Trägerbahn aus Rohfilz, Jute, Glasvlies, Kupfer- oder Aluminiummetallband oder
PETP-Folie, die mit Feinsand bestreut sind.
Abfasen:
Abfasen bzw. Anfasen bezeichnet die Ausbildung eines schrägen Abschnitts,
der sogenannten Fase, bei rechteckigen Kanten an Bauteilen.Dies geschieht
durch Abschleifen, Abfräsen bzw. Anhobeln der Kanten von Holzbauteilen -
Holzstützen, Bretter, Bohlen Bei Natursteinen (z.B. Granittreppenstufen mit
Abfasung) durch Schrägschnitt des Materials Bei Stützen und Bauteilen aus
Beton (z.B. Fertigbetonelemente und Ortbetonelemente) werden in die Schalung
des zu betonierenden Bauteils in den Eckbereichen dreieckige Holzleisten
eingelegt, um eine saubere Abschrägung an den Eckpunkten zu erreichen.
Abgangserhebung:
Die Abgangserhebung ist ein Teil der statistischen Ermittlungen über die
Bautätigkeit durch die Bauaufsichtsbehörden im Verbindung mit
Baugenehmigungsverfahren.Sie erfasst sämtliche Nutzungsänderungen,
Nutzungswegfälle (z.B. durch Brandschaden, bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen -
Nutzungsuntersagung, Abbruchanordnung) und Abbrüche von Gebäuden und Teilen
von Gebäuden.In Verbindung mit einem Abbruchantrag und der daraus
resultierenden Genehmigung wird zum Beispiel in Zusammenhang mit der
Abgangserhebung die Veränderung oder das Wegfallen von baulichen Nutzeinheiten
statistisch erfasst. Statistische Erfassung der Bautätigkeiten
Baugenehmigungen Baufertigstellungen Bauüberhang Abgangserhebung. Im Ergebnis
zeigen diese Statistiken in Ihrer Gesamtbetrachtung den jährlichen Zuwachs an
baulichen Nutzungen (z.B. Wohnungszuwachs).Außerdem ist eine Aussage über die
Wohnungs- und Gewerbegrößen, den Verhältnissen zwischen Wohneigentum und
Mietwohnungen möglich.
Abgehängte Decke:
Abgehängte Decken (auch Abhangdecken) sind unter vorhandene Decken
montierte Decken Oftmals werden abgehängte Decken bei der Altbausanierung mit
vorhandenen großen lichten Raumhöhen oder zur Verbesserung der
Trittschalldämmung (mit Einbringung einer zusätzlichen Lage mineralischer
Dämmung) eingesetzt.Vor allem im gewerblichen Bereich werden abgehängte Decken
bevorzugt ausgeführt, da sie optimale Möglichkeiten zur Leitungsführung bieten
(Elektro-, Lüftungs- und Sanitärleitungen)
Abgratung:
Oberkante des Sparren oder Gratsparrens abschrägen
Abholzigkeit:
Verringerung des Durchmessers des Rundholzes auf seiner Gesamtlänge, die
die normale Durchmesserabnahme von 1cm je 1m Länge (Vollholzig)übersteigt.
Abiotische Schäden:
Entstehen durch Frost, Sturm, Schnee, Dürre oder auch Waldbrand.
Abklebung:
Eine Abklebung ist erforderlich um eine luftdichte Gebäudehülle zu
erzielen, oder um Eindringen von Feuchte zu verhindern. An der Innenbeplankung
sind stets alle Stoßfugen abzukleben. An der Außenbeplankung sind nur
Durchdringungen und Anschlüsse abzukleben. Dabei sind nur geeignete
Klebebänder zu verwenden
Ablaufplan:
Alle Maßnahmen und Aktivitäten zur Planung. Koordination und Steuerung des
Bauablaufes bei Bauvorhaben bezeichnet man als Ablaufplan (auch
Bauablaufplanung oder Bauzeitenplan). Der Bauablaufplan ist sowohl auf der
Seite des Planenden (in der Regel Architekt) als auch von ausführenden
Unternehmen zu erstellen.Bauablaufpläne werden oftmals in grafischer Form
dargestellt, hierbei sind drei Formen möglich, die die einzelnen für die
Errichtung des Bauvorhabens notwendigen Abläufe in der richtigen zeitlichen
Reihenfolge darstellen sollen.
Abluft:
Aus dem Trockner abgeführtes Trocknungmittel. Wird als Trocknungsmittel
Gas verwendet, so spricht man von Abgas. Begriff gilt sinngemäß für alle
lufttechnischen Anlagen.
Ablängen:
Genauer Längenzuschnitt von Werkstücken.
Ablüftzeit:
Zeitspanne beim Kontaktkleben, während der das Lösungsmittel aus dem
beidseitig aufgetragenen Klebstoff-Film verdunsten muss, um eine Soforthaftung
zwischen den Fügeteilen zu ermöglichen
Abmaß:
Die Differenz zwischen dem festgestellten Istmaß und dem Nennmaß (auch
Sollmaß oder geplantes Maß) eines Bauteils bezeichnet man als Abmaß. ˇ Istmaß:
tatsächliches der Baustelle festgestellte Abmessung eines Bauteils ˇ Nennmaß
(Sollmaß): In den Bauzeichnungen eingetragenes geplante Abmessung eines
Bauteils Beispiel: Geplante Lichte Breite einer Türöffnung im Mauerwerk ist
88,5 cm Nach Aufmaß ergibt sich ein tatsächlich fertiggestelltes Maß von 86,5
cm Das Abmaß beträgt somit -2 cm Entscheidend für die masslich fachgerechte
Ausführung von Bauteilen sind die jeweiligen in verschiedenen DIN-Normen
ausgedrückten zugelassenen Abweichungen, den sogenannten Toleranzbereichen
(Bautoleranzen)
Abnahme:
Der Besteller hat beim Werkvertrag gemäß § 640 BGB die Hauptpflicht, das
vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Abnahme bedeutet die körperliche
Hinnahme des Werkes und die Anerkennung der erbrachten Leistung als im
wesentlichen vertragsgemäß. Soweit eine körperliche Hinnahme nicht in Betracht
kommt, reicht die Billigungserklärung. Die Abnahme muß der Bauherr oder sein
Vertreter vornehmen. An die Abnahme knüpft der BGB-Gesetzgeber eine Reihe von
Rechtswirkungen: Die Abnahme läßt regelmäßig die Vergütung fällig werden (§
641 BGB ) und die Verjährungsfristen (§ 638 BGB) beginnen .
Gewährleistungsansprüche (§§ 633, 634, 635 BGB ) treten an die Stelle des
ursprünglichen Erfüllungsanspruches. Bei zufälliger Vernichtung oder
Beschädigung des Werkes muß der Besteller dennoch die Vergütung zahlen (§ 644
BGB, Ausnahme § 645 BGB). Kündigungsrechte entfallen. Vertragsstrafen sind nur
noch möglich, wenn Sie sich diese bei Abnahme vorbehalten haben (§ 341 BGB).
Bei nicht vertragsgemäßer Herstellung des Werkes, kann die Abnahme nach § 320
BGB verweigert werden. Der Besteller kommt bei unberechtigter
Abnahmeverweigerung in Gläubigerverzug, unter den Voraussetzungen der §§ 283
ff. BGB zugleich in Schuldnerverzug und macht sich u.U.
schadenersatzpflichtig. Bevor Sie die Abnahme eines Werkes wegen eventueller
Mängel unberechtigt verweigern, empfiehlt sich daher die Einholung von
Rechtsrat. Besonderheiten für den VOB-Vertrag: Der Unternehmer kann nach
Fertigstellung Abnahme verlangen, § 12 Nr.1 + 2 VOB/B. Die Abnahmefrist
beträgt dann 12 Werktage.
Abnahmefälligkeit:
Die Abnahmefälligkeit gibt an, zu welchem Zeitpunkt der Bauherr vom
Unternehmer die Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verlangen kann.
Gemäß § 640 Abs. 1 BGB ist die Abnahme des vertragsgemäßen Werks beim
Bauvertrag eine Hauptpflicht des Bestellers. Abnahme bedeutet die körperliche
Hinnahme des Werks verbunden mit der Anerkennung der erbrachten Leistung als
im wesentlichen vertragsgemäß. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes
vereinbart haben, hat beim BGB-Bauvertrag die Abnahme grundsätzlich zu
erfolgen, sobald das Werk vertragsgemäß hergestellt wurde und der Unternehmer
den Besteller zur Abnahme aufgefordert hat, §§ 640, 271 Abs. 1 BGB. Beim
VOB-Bauvertrag kann der Unternehmer nach Fertigstellung vom Auftraggeber
Abnahme verlangen, §§ 12 Nr. 1 und 2 VOB/B. Die Abnahmefrist beträgt dann 12
Werktage, sofern keine andere Frist vereinbart wird. Kommt der Auftraggeber
der Aufforderung des Auftragnehmers zur Abnahme innerhalb der in § 12 Nr. 1
VOB/B festgelegten Frist von 12 Werktagen oder der sonst zwischen den
Vertragsparteien vereinbarten Frist nicht nach, gerät der Auftraggeber - auch
ohne Verschulden - in Annahmeverzug (Gläubigerverzug). Infolge dieses Verzugs
geht die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung des Bauwerks auf
den Auftraggeber über, § 644 Abs. 1 S. 2 BGB . Weiterhin haftetet der
Auftragnehmer von diesem Zeitpunkt ab nur noch für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, § 300 BGB . Unter den Voraussetzungen der §§ 283 ff. BGB gerät
der unberechtigt nichtabnehmende Auftraggeber zugleich in Schuldnerverzug und
macht sich u.U. schadensersatzpflichtig.
Abnahmeverweigerung:
Gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B kann (muß also nicht) der Auftraggeber / Bauherr
die Abnahme verweigern, solange wesentliche Mängel der vertraglich
geschuldeten Bauleistung vorliegen, die beseitigt werden müssen. Unwesentliche
Mängel berechtigen beim VOB-Vertrag nicht zur Abnahmeverweigerung. Anders ist
dies beim BGB-Werkvertragsrecht. Hier berechtigt jeder Mangel zur
Abnahmeverweigerung, Grenze § 242 BGB. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn
die Bauleistung im Einzelfall die vertraglich zugesicherten Eigenschaften
nicht hat, nicht den anerkannten Regeln der Technik (Bautechnik) entspricht
oder sonst mit beachtlichen Fehlern behaftet ist, der den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach den Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die Abnahmeverweigerung ist eine
empfangsbedürftige Willenserklärung , die der Auftraggeber gegenüber dem
Unternehmer oder seinem Vertreter abgeben muß. Aus Beweisgründen sollten Sie
die Abnahmeverweigerung schriftlich gegen Empfangsbekenntnis aussprechen. Bei
berechtigter Abnahmeverweigerung treten die Abnahmewirkungen nicht ein. Dann
scheidet auch eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B aus. Der Besteller
ist nach § 320 BGB berechtigt, die Zahlung der Vergütung zu verweigern , ohne
in Verzug zu geraten. Erfolgt eine Abnahmeverweigerung unberechtigt, gerät der
Auftraggeber - auch ohne Verschulden - in Annahmeverzug/Gläubigerverzug. Dann
geht die Gefahr des zufälligen Untergang des Bauwerkes auf den Auftraggeber
über, § 644 Abs. 1 BGB. Gemäß § 300 Abs. 1 BGB haftet der Auftraggeber nur
noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Unternehmer kann Ersatz seiner
Mehraufwendungen für die Erhaltung des Bauwerkes verlangen, § 304 BGB. Bei
schuldhafter unberechtigter Abnahmeverweigerung kann der Bauherr nach Mahnung
zudem in Schuldnerverzug geraten, da die Abnahme eine Hauptpflicht des
Bestellers ist. In diesem Fall muß der Bauherr dem Unternehmer zudem den
Verzugsschaden ersetzen. Der Unternehmer kann nach § 326 BGB vorgehen.
Abrasivität:
Eigenschaft eines Werkstoffes, die Werkzeugschneiden zu verschleißen.
Abrichten:
Spanendes Bearbeitungsverfahren zum Herstellen ebener Flächen oder
rechtwinkliger Schmalflächen(Kanten) durch Hobeln (manuell) oder Fräsen
(masschinell) als Bezugsflächen für weitere Bearbeitungsgänge.
Abrichtmaschine:
Holzbearbeitungsmaschine zum Herstellen ebener Flächen, insbesondere bei
verzogenem und winschiefen Hölzern.
Abrichtwerkzeuge:
Zur Aufrechterhaltung und Erneuerung der Schneidfähigkeit von
Schleifscheiben, sowie zur Wiederherstellen des ursprünglichen
Schleifscheibenprofils geeigneter Werkzeuge.
Abriebfestigkeit:
DIN- und EURO-Normen legen Gruppen von 1 bis 5 für sehr leichte bis sehr
starke Beanspruchung fest.
Abriebprüfung:
Abriebprüfung beschichteter Oberflächen: Werkstoffe aus Holz werden in der
Regel durch besondere Behandlung geschützt, mit besonderen Effekten versehen
oder mit Schichten aus anderen Werkstoffen belegt. Äußere Einwirkungen während
des Gebrauchs verursachen einen Verschleiß der Oberflächenbeschichtungen.
Gemessen wird der Abrieb nach 100 Umdrehungen in g oder die Anzahl der
Umdrehungen bis zum Durchschliefen.
Absatzaushöhlmaschine:
Horizontal arbeitende Spezialfräsmaschine für die Fertigung von
Holzabsätzen. Mit Formmessern verschidener Profillierung wird die zur
Befestigung am Schuh bestimmte obere Fläche des Absatzes ausgehöhlt. Die Lage
des Werkstückes zum Werkzeug wird in spezieller Aufnahmeeinrichtung mit
Anschlägen gesichert. Das zweite Wellenende der Maschine ist mit einer
Kreissäge bestückt, mit der in einer Spanneinrichtung die Lauffläche des
Absatzes geschnitten wird.
Absatzfrontfräsmaschine:
Vertikal arbeitende Spezialmaschine für die Fertigung von Holzabsätzen zur
Bearbeitung der senkrechten, der Sohle des Schuhes zugekehrten Fläche des
Absatzes. Die Maschinen sind Dopppelfräsen gebaut und mit Spanneinrichtungen
für ein oder zwei Absatzformen bestückt.
Absauganlage:
Rohrleitungssystem mit Ventilator und Abscheider für das Absaugen von
Staub und Spänen an Bearbeitungsmaschinen und zur Förderung dieser Abfälle in
Sammelbunker. Von den einzelnen Bearbeitungsmaschinen führen Zweigleitungen
mit schräger Einmündung zur Hauptleitung, deren Querschnitt mindestens so groß
sein muß wie die Summe aller Querschnitte der Zweigleitungen.
Absaugkanal:
Bei Elektrowerkzeugen mit Absaugmöglichkeit ist ein separater Kanal im
Gehäuse integriert. Durch diesen werden der Staub oder die Späne in den
Staubsack befördert.
Absaugschlauch:
Elektrowerkzeuge mit Absaugmöglichkeit können über einen Absaugschlauch
mit einem Absauggerät (siehe auch: Allessauger) verbunden werden.
Absaugschläuche sind in den Durchmessern 28 mm, 35 mm und 58 mm erhältlich.
Dadurch wird ein nahezu staubfreies Arbeiten ermöglicht.
Abschilfern:
Abblätern von Materialoberflächen.
Abschlagszahlung:
Eine Abschlagszahlung ist eine vorläufige Vergütung der vom Auftragnehmer
erbrachten Leistungen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen
bedarf beim BGB-Bauvertrag einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Im
Bereich des VOB-Bauvertrags ergibt sich der Anspruch des Auftragnehmers auf
Abschlagszahlungen aus § 16 Nr. 1 VOB/B. Abschlagszahlungen setzen zunächst
eine entsprechende und nachgewiesene vertragsgemäße Leistung des
Auftragnehmers voraus (§ 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOB/B ). Der Auftragnehmer muß
also die vergütet verlangten Teile der vertraglich vereinbarten Leistung
bereits erbracht haben. Vertragsgemäß ist die Leistungserbringung nur, wenn
die nicht mangelhaft ist, andernfalls kann der Bauherr einen angemessenen Teil
bis zur Mängelbeseitigung zurückbehalten (§ 320 BGB ). Abschlagszahlungen sind
in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen zu entrichten. Der Auftragnehmer
muß Abschlagszahlungen beantragen, d.h. beim Auftraggeber anfordern. Nach § 16
Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich auch
Abschlagszahlungen für eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile sowie
die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Baustoffe und
Bauteile beanspruchen. In diesem Fall muß dem Auftraggeber / Bauherren aber
zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen nach seiner Wahl entweder das Eigentum
an den betreffenden Baustoffen und Teilen übertragen werden oder hinsichtlich
der geforderten Abschlagszahlung eine entsprechende Sicherheit (näher § 17
VOB/B) gegeben werden. Die Fälligkeit ergibt sich aus § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B
Absoluter Luftfeuchtegehalt:
Die Masse des Wasserdampfes pro Volumeneinheit der Luft, in g/mł (siehe
auch Relative Luftfeuchte).
Absorbtion:
Die Aufnahme von freiem Wasser durch die Zellhohlräume (siehe auch
Relative Luftfeuchte).
Absorbtion:
Die Aufnahme von freiem Wasser durch die Zellhohlräume
Absperrfurniere:
Bei Sperrholz mit mehr als drei Lagen die Furniere unmittelbar unter den
Deckfurnieren;ihre Faserrichtung verläuft rechtwinklig zu derjenigen der
Deckfurniere.
Abstandsfläche:
Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden bis zur
Grundstücksgrenze oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre
Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des
Baugebietes. Sie dienen in erster Linie dem Brandschutz, der Lüftung und
Beleuchtung durch Tageslicht, dem Schutz der Nachbarn vor Belästigungen.
Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine
Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein
ragen. Einzelne Bundesländer haben spezielle Länderregelungen zu
Abstandsflächen getroffen
Abziehpolitur:
Eine Verdünnungsmischung, die zum Ablösen eines bereits aufgetragenen
Oberflächenmittels verwendet wird.
Adapterstange:
Adapter=Anpassungsstück Die Adapterstange bezeichnet hier eine an die
Aufgabe angepaste Verlängerung für den Schaltergriff vorn am Drehbankbett.
Adern:
Als Adern bezeichnet man schmale, dünne Furnierstreifen, welche als
Begrenzung größerer Furnierflächen eingelegt werden. Adern sind sowohl mit
quadratischen als auch mit flachen Querschnitten erhältlich.
Adhäsion:
Bindekräfte zwischen den Fügeteilen und der Klebstoffschicht
Adsobtion:
Die Aufnahme von gebundenem Wasser durch die Zellwand aus der
Umgebungsluft (siehe auch Desorption)
Adsobtion:
Die Aufnahme von gebundenem Wasser durch die Zellwand aus der
Umgebungsluft
Aerobe Klebstoffe:
Klebstoffe, welche durch Lufteinwirkung aushärten
Agallocheholz:
(Adlerholz, Paradiesholz, Aloeholz, frz. Bois aigle, engl. Satin wood).
Diesen Namen führen drei verschiedene Holzarten, die jedoch in unserem Handel
fast nicht mehr vorkommen. Alle drei zeichnen sich durch einen starken, aber
verschiedenen Geruch aus, weshalb man sie in Ostindien als Räuchermittel
benutzt. Die eine Sorte ist dicht, sehr schwer und von rötlichbrauner Farbe,
stammt von Excoecaria Agallocha und wird auch Colambacholz genannt. Eine
zweite Sorte, von Aquilaria Agallocha, ist dunkelbraun und bitter, und die
dritte, die Aquila brava der Portugiesen, von Aquilaria malaccensis aus
Sumatra und der Halbinsel Malakka, besitzt eine schmutzig gelbe bis grünliche
Farbe.
Ahorn:
siehe Feldahorn, Bergahorn und Spitzahorn
Ahornholz:
(frz. Erable, engl. Maple). Das Holz der verschiedenen Arten von
Ahornbäumen (Acer) wird zu feinen Tischler- und Drechslerarbeiten verwandt,
teils geschnitzt, teils zu Furnieren.
Ailanthholz:
(Anghikaholz), das Holz des Götterbaums (Ailanthos glandulosa), der in
Ostindien heimisch, in Deutschland akklimatisiert ist und die seidenliefernde
Raupe des Ailanthusspinners beherbergt, ist sehr hart, von rötlicher, mit
breiten, goldgelben, dunkelroten und grünlichen Adern durchzogener Farbe und
sehr politurfähig und kommt in 0,5 - 1 m langen, etwa 20 cm dicken Bohlen in
den Handel.
Akazienholz:
(Acacienholz, Robinienholz, frz. Bois d'acacie, engl. Acacia wood). Das
Holz der in Nordamerika heimischen, bei uns jetzt überall verbreiteten Robinia
Pseudacacia ist von gelblicher Farbe, feinkörnig, biegsam, zäh und fest, läßt
sich gut polieren und leicht färben und widersteht der Fäulnis und dem
Wurmfraße sehr gut. Unter Wasser hält es sich von allen Holzarten am besten.
In Europa benutzt man es zu Tischler- und Drechslerarbeiten sowie namentlich
zu Radspeichen, Radkämmen, Weinpfählen und Hammerstielen, in Amerika auch zum
Schiffsbau sowie vor allem zu Schiffsnägeln (bis 75 cm).
Akklimatisierung:
Holz lebt und arbeitet. Damit Dielen nach der Verlegung nicht "schüsseln"
und sich verziehen, müssen die Böden akklimatisiert werden. Dazu legen Sie die
Pakete in den Raum, in dem der Boden verlegt werden soll. Lassen Sie die
Pakete in ihrer Originalverpackung mindesten 24 Stunden in diesem Raum. Dann
können Sie mit der Verlegung beginnen.
Alabaasterer:
Handwerkliche Sonderqualifikation. Alabasterdreher, Steindreher, wie sie
heute noch in größerer Zahl wegen der guten Vorkommen in der Toskana,
besonders in Volterra, anzutreffen sind.
Alerceholz:
ist das Holz einer in Chile wachsenden Konifere (Fitzroya patagonica),
deren Stämme oft eine sehr bedeutende Dicke erreichen und wegen der schlechten
Transportverhältnisse gewöhnlich im Walde selbst zerschnitten werden. Das
meist ohne den weißen, dünnen Splint in den Handel kommende rote Kernholz ist
sehr dauerhaft, zieht und wirft sich nicht und läßt sich leicht spalten.
Ausfuhrhafen für Alercebretter ist Puerto Mont, von wo sie nach Coquimbo,
Valparaiso und Peru gelangen. In Chile wird auch das Harz dieses Baumes
(Alerceharz) zur Bereitung von Lacken benutzt.
Alerze:
Holz fleischrot bis rötlich. Die Jahrringe sind oft wellig, sehr eng,
deutlich. Im Radialschnitt glänzend und durch Markstrahlen quergestreifig.
Sehr geschätztes Möbelholz.
Aliformes Parenchym:
Bestimmte Anordnung der Längsparenchymzellen auf dem Hirnschnitt, und zwar
augenförmig um die Poren orientiert mit seitlichen flügelartigen Ausdehnungen.
Allerheiligenholz:
ist die in manchen Gegenden gebräuchliche Bezeichnung für Bahiarotholz.
Altbestände:
Waldbestände werden nach ihrem Entwicklungsstand in natürliche
Altersstufen eingeteilt. Man unterscheidet beispielsweise Kultur, Jungwuchs,
Dickung, Stangenholz, Baumholz und Altbestände. Letztere haben den für die
Holzverwendung angestrebten Zieldurchmesser erreicht.
Alter, natürlich:
Tatsächliches Alter
Alter, wirtschaftlich:
Wird über die Höhe der Bäume berechnet, die infolge von äußeren
Einwirkungen (Frost, Wild, Lage, Wasserversorgung, Konkurrenzdruck, etc.)
erreicht wurde, obwohl der Bestand aufgrund seines Alters wesentlich höher
sein müsste.
Altersklassenwald:
Im Altersklassenwald stehen die verschieden alten Bäume nicht innig
gemischt auf einer Fläche, sondern räumlich voneinander getrennt in etwa
gleich alten Waldbeständen. Entstanden ist diese Form der Waldbewirtschaftung
in erster Linie aus der Notwendigkeit einer nachhaltigen Planung der
Holznutzungen. Diese waren im innig gemischten Plenterwald seinerzeit nicht
exakt festlegbar, im Altersklassenwald gab es schon sehr früh erste Ansätze
einer nachhaltigen Holznutzung. Durch den Anbau der Nadelhölzer nach starken
Waldverwüstungen seit Beginn des 19. Jahrhunderts auch auf labilen,
sturmwurfgefährdeten Standorten bekam der Altersklassenwald eine entscheidende
Bedeutung.
Alterung:
Die Alterung von Holz ist eine Folge sämtlicher physikalischer und
chemischer Vorgänge; sie ist einerseits die Folge der Veränderbarkeit der
Holzsubstanz selbst und andererseits die Wirkung äußerer Einflüsse.
Altlasten:
sind umweltgefährdende Stoffe auf oder unter Grundstücken, wie
beispielsweise Chemieablagerungen oder Mülldeponien. In Bauleitplänen besteht
Kennzeichnungspflicht, wenn Gefährdungen durch Altlasten zu befürchten sind.
Altpapierdämmstoffe:
Wärmedämmflocken (zum Einblasen in Hohlräume) oder -platten aus
zerfasertem Altpapier, geeignet für Dächer, Wände und Decken, diffusionsfähig,
normal entflammbar, beständig gegen Schimmel und Ungeziefer,
Wärmeleitfähigkeit ca. 0,045 W/(m K).
Amarant:
Holz rötlichviolett (etwa wie unreife Pflaumen), später violettbraun
Zerstreuporig.Hirn-, Querschnitt mit helllen Pünktchen, die mitunter zu
schrägen kurzen Bändern zusammenlaufen, hierin Gefäse, Markstrahlen sehr fein.
Radialschnitt deutlich nadelrissig z.T. widerspänig. Wertvolles Luxusholz für
Möbel und Vertäfelung.
Amarantholz:
(Purpurholz, Luftholz, Violettholz, lat. Lignum purpurinum, frz. Bois
pourpre, engl. Purpled heart), das Holz einer südamerikanischen Zäsalpinee,
Copaifera bracteata, besitzt einen dichten, schweren Kern von
pfirsichblutroter bis tiefschwarzer Farbe, während der Splint heller ist. Man
erkennt es leicht daran, daß es an siedendes Wasser keinen Farbstoff abgibt,
zum Unterschiede von Blauholz, und mit Salmiakgeist befeuchtet schmutzig grün
wird. Das. A. findet in der feinen Kunsttischlerei Verwendung.
Amesthyst:
(griech.)Violette Varietät der Quarzes(SiO2), \"Drusen\" Vorkommen:
Brasilien, Uruguay, früher auch in Idar-Oberstein.
Aminoplaste:
Sammelbezeichnung für Polykondensationprodukte von Aldehyden, z.B.
Formaldehyd und z.B. Harnstoff oder Melamin.
Anaerobe Klebstoffe:
Klebstoffe, welche unter Luftabschluss durch katalytische Wirkung (eines
Metalls) aushärten
Anakuhuiteholz:
(lat. Lignum anacuhuitae, frz. Bois de Anacuite, engl. Anacuite wood), ein
sehr bald wieder der Vergessenheit anheimgefallener Artikel des Drogenhandels,
das Stammholz eines mexikanischen Baumes, der Cordia Boissieri, sollte gegen
Lungenschwindsucht helfen.
Anblattung:
Holzteile mit einem Blatt verbinden
Anbolzung:
Hölzer mittels Gewindestab oder Passbolzen verbinden
Andreaskreuz:
Aussteifung, diagonal kreuzende Hölzer
Anfangshaftung:
Abbindezustand innerhalb einer Zeitspanne, nach derer die Fixierungen von
der Klebestelle entfernt werden können, die endgültige Belastung der
Klebestelle aber noch nicht erfolgen darf
Angel:
(Werkzeugangel)zu flach konischem Verlauf spitz ausgeschmiedetes Ende
eines Werkzeuges, das jeweils in das Heft geschlagen wird.
Angiospermen:
Gehören zu der Pflanzengruppe, deren Samen von einer vollkommen
geschlossenen Hülle umgeben sind (bedecktsamige Pflanzen); hierzu zählen neben
den Monokotyledonen (Einkeimblätter, Z.B. alle Gräser) die Dikotyledonen
(Zweikeimblätter), worunter wiederum alle Laubbäume fallen.
Angolaholz:
Was unter diesem Namen zuweilen aus Westafrika in den Handel kommt, ist
nichts weiter als Camwood, s. Kamholz.
Anleimer:
Eine Leiste aus Massivholz, welche an die Kanten von Holz- oder
Holzwerkstoffplatten geleimt wird um diese zu schützen und das Blindholz zu
verdecken.
Anpressdruck:
Druck auf die Klebeverbindung bei Kontaktklebern, damit die
Klebeverbindung zustande kommt
Anriß:
Anriß (Bleistiftlinie) zum Markieren einer Ausmessung
Anrührleim:
Wer frei von irgendwelchen Kunststoffen leimen möchte, greift am besten
auf den altbewährten Anrührleim zurück. Er hat ebenfalls eine sehr hohe
Bindekraft, braucht aber länger zum Trocknen. Sie müssen ihn immer in der
genau benötigten Menge anrühren. Bereits angerührter, nicht benötigter
Anrührleim härtet aus und wird unbrauchbar.
Anschlussstütze:
Anschlussstützen werden zusätzlich zum Standardstützenraster für
anzuschließende Wände eingebaut.
Anstrichbläue:
Blaßblaue bis schwarze Verfärbung des Splintholzes der Nadelbäume,
hervorgerufen von einer Gruppe holzbewohnender Pilze (Ascomycetes oder Fungi
imperfecti), die bereits (natürlich oder künstlich) getrocknetes, dann aber
erneut durchfeuchtetes Holz (z.B. Fenster) befallen
Apfelbaum:
Zerstreutporig. Splint rötlichweiß, Kern rotbraun mit dunkelerem Spätholz,
wodurch er unruhiger wirt als der Kern der Birne. Mit Markflecken durchsetzt.
Gefäße und Markstrahlen nicht zu erkennen. Holz ziemlich matt. Weniger begehrt
als Birne; Tischler-, Drechseler- und Schnitzholz.
Apfelbaumholz:
Das sehr harte, hellbraune Holz nimmt eine schöne Politur an und wird zur
Herstellung von Möbeln und kleineren Gegenständen, wie Hobelgestellen,
Werkzeuggriffen usw. verwendet.
Arbeiten:
Volumenänerung des Holzes bei Aufnahme oder abgabe von Feuchtigkeit (siehe
Quellung, Schwindung) und der daraus resultierenden Neigung zu inneren
Spannungen.
Arbeiten des Holzes:
Holz verändert seinen Zustand, es verzieht sich, kann reißen, schwinden
oder quellen. Das müssen Sie bei der Verarbeitung unbedingt berücksichtigen.
Artillerieholz:
nennt man die zur Herstellung der Holzteile an Feldkanonen geeigneten
rohen Holzarten. Für Felgen, Speichen und Naben der Kanonenräder benutzt man
das gewöhnliche Stellmacherholz, namentlich von Buchen, Hainbuchen, Eschen,
Ulmen, Eichen und Ahorn. Das Lafettenholz wird am besten aus Ulmenholz,
womöglich von Ulmus suberosa, geschnitten. Wegen der Seltenheit dieses Holzes
werden auch astfreie Eichen und starke Rotbuchen verarbeitet.
Arvenholz:
(Zirbelkiefernholz, Zirbelföhrenholz), das Holz der Arve, Pinus cembra,
ist grob und wenig glänzend, aber dauerhaft. Man erhält es aus den Alpen und
verwendet es zu Resonanzböden.
Assacu:
Kein Kern. Holz gelbbraun bis hell olivgrau. Zuwachszone in unregelmäßigen
Abständen. Sehr schlicht. Gefäße wenig, groß, mit hellem Inhalt.Nadelrissen
grob. Holz zum Teil widerspänig. Für einfache billige Tischlerarbeiten, wenig
geignet für Bauzwecke im Freien. Geeignet für Sperrholzplatten (wie Pappel).
Kisten- und Spankorbholz.
Ast:
Eine Seitenachse der Baumachse (Stamm) des Baumes. Äste tragen als feinere
Auszweigungen die Zweige, deren jüngste Triebe genannt werden. Äste und Zweige
zusammen bilden die Baumkrone. Äste sind die wichtigsten Merkmale der
Gütesortierung von Rund- und Schnittholz. Bei Schnittholz sind Äste die vom
weiterwachsenden Holzgewebe eingeschlossenen Teile ehemaliger Äste (siehe auch
Durchfallast, Schwarzast, Verwachsener Ast, Flügelast, Punktast, Astquirl).
Astquirl:
Etwa in gleicher Höhe am Stamm gebildete Äste, die im Querschnitt
sternförmig erscheinen; nur bei Nadelhölzern.
Auenwälder:
Wälder, die im Bereich der Grundwasserschwankungen/Überflutung eines
Flusses oder Baches liegen. Bei Überschwemmungen speichern sie Wasser und
geben es in Trockenzeiten gleichmäßig wieder ab.
Auflassung:
Gemäß § 873 Abs. 1 BGB bedarf es zur Übertragung des Eigentums an einem
Grundstück der Einigung der Beteiligten über den Übergang des Eigentums und
der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, kurz: Einigung und Eintragung.
Das Gesetz bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück
erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber nach § 925 Abs. 1 BGB
mit einem besonderen Namen: Auflassung. Die Auflassung ist bei gleichzeitiger
Anwesenheit beider Teile in der Regel vor dem Notar zu erklären.
Stellvertretung ist zulässig. Zwar genügt allein zur Auflassung die mündliche
Erklärung. Damit aber die Voraussetzungen für die spätere Eintragung im
Grundbuch ( 29 GBO) vorliegen, erfolgt die Auflassung regelmäßig zusammen mit
dem Grundstückskaufvertrag und wird notariell beurkundet. Die Auflassung kann
nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung / Befristung geschlossen
werden. Die Auflassung allein bewirkt noch nicht dem Eigentumsübergang am
Grundstück, hinzukommen muß noch die Eintragung im Grundbuch.
Aufliegende Dachrinne:
Aufliegende Dachrinnen sind Aufdachrinnen, auch Liegerinnen genannt, und
Sonderformen. Die aufliegende Dachrinne verläuft, um das nötige Gefälle zu
erreichen, im Gegensatz zur vorgehängten Dachrinne, auf der Dachfläche schräg
oberhalb der Traufe. Sie ist in Abhängigkeit von der Dachneigung mit
ausreichendem Gefälle zu verlegen
Aufmaß:
Ist die genaue Ermittlung der Öffnungs- und Anschlagmaße. Türhöhe x
Türbreite x Mauerstärke.
Aufmaß:
Hierbei handelt es sich um die für die Rechnungsaufstellung und
Rechnungsprüfung notwendigen Feststellungen der wirklich geleisteten
Vordersätze nach Zahl, Maß und Gewicht durch den Auftragnehmer. Das Aufmaß ist
ein tatsächlicher Vorgang, welcher zeitlich vor der Rechnungsaufstellung
erfolgt und dessen Vorbereitung dient. Die Feststellung, ob die erbrachte
Leistung vertragsgerecht und mangelfrei ist, gehört nicht zum Aufmaß, sondern
ist eine Angelegenheit der Abnahme. Grundsätzlich kommt ein Aufmaß nur beim
Einheitspreisvertrag, nicht beim Pauschalpreisvertrag in Betracht.
Rechtsgrundlage ist § 14 Nr. 2 VOB/B . Das Aufmaß ist entsprechend dem
Fortgang der Leistung möglichst gemeinsam aufzustellen. Der Auftraggeber muß
Gelegenheit haben, am Aufmaß teilzunehmen und ist daher binnen angemessener
Frist von dem vorgesehenen Aufmaßtermin zu benachrichtigen. Dem Auftraggeber
wird es hierdurch ermöglicht, den Rechnungsinhalt am Objekt selbst zu
überprüfen. Die gemeinsame Erstellung dient der Klärung von Zweifelsfragen und
Vermeidung von Streitigkeiten. Die ordnungsgemäße Aufstellung eines Aufmaßes
ist beim Einheitspreisvertrag eine Voraussetzung für die Fälligkeit der
Schlußvergütung und den Eintritt der Zahlungspflicht des Auftraggebers. Die
gilt auch für den BGB-Bauvertrag, § 641 BGB. Zwar besteht grundsätzlich keine
rechtliche Verpflichtung zum gemeinsamen Handeln; die Verweigerung der
Mitwirkung kann aber zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Leistung
führen. Wird das Aufmaß gemeinschaftlich genommen und dann im beiderseitigen
Einverständnis der Abrechnung zugrundegelegt, so ist diese Aufmaßerstellung
für beide Vertragsparteien bezüglich der festgestellten Maße bindend.
Aufsattelung:
Auf ein Flachdach ein Steildach aufbauen
Aufschiebling:
Pfostenaufsatz am Sparrenfuß, Dachknick im Traufbereich, bei einfacher
Ausführung mittels Dachlatte etc. seitlich an Sparren genagelt
Aufschlagen:
Aufrichten des Daches oder einer Holzkonstruktion
Aufsparrendämmung:
geeignet für den Neubau und Verbesserung der Wärmedämmung im
Gebäudebestand, wenn Deckung und Lattung erneuert werden. Die Dämmschicht wird
direkt auf den Sparren oder einer Holzschalung verlegt und mittels
Konterlattung (parallel zu den Sparren) befestigt. Quer zu den Konterlatten
werden die Dachlatten als Unterkonstruktion für die Dachdeckung aufgebracht.
Es ist zudem möglich, großformatige Dämmelemente in verschiedenen
Dämmstoffdicken aus Hartschaum-Dämmkern und oberer/unterer Holzwerkstoffplatte
direkt auf den Sparren zu verlegen zur Aufnahme von Dachziegel-, Dachstein-,
Schiefer- und anderen Dachplattendeckungen.
Aufsteckhülsen:
Dort, wo die Türen an der Zarge befestigt sind, sind Bänder (Kloben) zu
erkennen. Diese können, da häufig nur einfach vernickelt, mit verschiedenen
Zierhülsen (Aufsteckhülsen schlicht oder mit Zierkopf, z.B. in Messing matt
oder Messing poliert) verschönert werden.
Auftrag:
Beschichtung der Klebefläche mit dem Klebstoff
Auftrennen:
Als 'Auftrennen' bezeichnet man den Vorgang des Aufsägens eines Brettes
parallel zur Holzfaser.
Augung:
Speziell bei Volgeaugenahorn die Bezeichnung der augenförmigen Zeichnung
des Furniers.
Aus dem Herz Schälen:
Furniertechnik -> Schältechnik. Im Gegensatz zum Riftschälen kann der
Block beispielsweise auch gedrittelt und der Schälvorgang von innen heraus,
also "aus dem Herz", begonnen werden. So erzielt man nicht nur breitere
Furniere mit besonders hohem Anteil an blumiger Zeichnung sondern auch eine
besonders hohe Ausnutzung.
Ausbau:
Ausbau eines Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dach-
oder Kellergeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand
durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und
Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienen. Dazu gehört auch der unter
wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge
Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind. Die
Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch
Aufstockung des Gebäudes oder durch Anbau an das Gebäude.
Ausbaustufen:
Die erste Ausbaustufe bezeichnet das aufgestellte Ständerwerk mit
einseitiger Beplankung. Der Bauherr kann dann die Dämmung selbst einlegen und
die zweite Beplankung aufbringen. Ist dieseine tragende Beplankung, muss auf
eine sorgfältige Ausführung seitens des Bauherren geachtet werden. Die zweite
Ausbaustufe bezeichnet das fertiggestellte Bauwerk, an dem der Bauherr im
Innenausbau noch Gipskartonplatten und das Finish aufbringen muss.
Ausbleichen:
Verblassen der natürlichen Färbung beim trockenen Kernholz durch starke
Belichtung. Hierbei kann es auch zu einer Farbänderung kommen.
Ausbleichen:
Verblassen der natürlichen Färbung beim trockenen Kernholz durch starke
Belichtung. Hierbei kann es auch zu einer Farbänderung kommen
Ausfachung:
Ausfüllen eines Gefaches mit Holz, Lehm, Stein
Aushärtezeit:
Zeitspanne, welche ein Reaktionsklebstoff benötigt, um zu einer
vollständig ausgehärteten Kunststoffschicht zu polymerisieren. Die
Aushärtezeit beginnt bei Einkomponentklebern mit dem Auftragen des Klebers auf
die Klebefläche, bei Zwei- oder Mehrkomponentenklebern mit dem Mischen der
Komponenten
Auskehlen:
rinnenförmig aushöhlen, "Gegenteil" der Abgratung
Ausklinken:
Rechtwinkliger Eckausschnitt, ähnlich wie Absetzen, jedoch nicht als Stufe
in der Werkstückfläche, sondern als Ausschnitt in der Werkstückkante.
Ausklinkung:
Ausstemmen, Aussägen, um ein anderes Holz einzulassen
Ausreißen:
Wenn beim Bohren, Fräsen oder Sägen das Werkstück durch unsachgemäße
Handhabung des Werkzeugs beschädigt wird oder der Bohrer oder Fräser auf der
Rückseite des Werkstücks austritt, reißt das Holz an dieser Stelle auf. Bei
Sägen mit der Stichsäge kann ein sog. Splinterschutz das Ausreißen des
Werkstückes an der Oberfläche verhindern.
Ausstechen:
Zum Ausstechen von [Holz] benötigen Sie einen [Stechbeitel] und einen
[Schreinerklüpfel]. Das Werkstück sollte auf einer schwingungsfreien Unterlage
sicher befestigt werden. Vor dem Stemmen zeichnen Sie mit einem [Bleistift]
genau den auszustechenden Bereich an.
aussteifende Wände:
scheibenartige Bauteile zur Aussteifung des Gebäudes oder zur
Knickaussteifung tragender Wände. Aussteifende Wände sind stets auch tragende
Wände
Aussteifung:
Sicherung gegen Verschiebung (z. B. mit Kopfbändern)
Austauschhölzer:
Holzarten, die für einen oder auch mehrere Verwendungszwecke - nach
Aussehen oder technischen Eigenschaften - statt schon bekannter Arten
einsetzbar sind.
Austreiber:
Schraubenköpfe können auch versenkt werden. Hierfür müssen Sie das Loch
mit einem Austreiber entweder manuell oder mit einem speziellen Aufsatz für
die Bohrmaschine trichterförmig auf die Größe des jeweiligen Schraubenkopfes
erweitern.
Austrocknungskapazität:
Die mögliche Verdunstungsmenge an Wasser eines Bauteils während der
Verdunstungsperiode. Diese ist in der DIN 4108-3 definiert.
Außenbau:
Bereiche, in denen Bauteile den Witterungseinflüssen, wie Regen, Sonne u.
a. ausgesetzt sind wie z.B. bei Fassaden (siehe auch: Witterungsfestigkeit).
AVA:
Abkürzung für "Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung". In Deutschland
setzte die Diskussion um EDV im Bauwesen gegen Ende der 60er Jahre ein. Der
Schwerpunkt wurde dabei auf die standardisierte Beschreibung von Bauleistungen
gelegt, die im Bereich Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung (AVA) eingesetzt
werden konnten. Ein "Gemeinsamer Ausschuß für Elektronik im Bauwesen" (GAEB),
in dem Vertreter aus Bauindustrie, Verwaltung und Architektenschaft zusammen
saßen, überprüfte die Anwendungsmöglichkeiten und brachte Anfang der 70er
Jahre das Standardleistungsbuch (StLB) heraus.
B
Backenschmiege:
schräger Schifterschnitt am Gratsparren
Bakelit:
Preßmasse, hergestellt aus alkalisch kondensierten
Phenol-Formaldehyd-Harzen(Resolen) mit Zusatz von organischen oder
anorganischen Füllstoffen, insbesondere Holzmehl. Beständig gegen verdünnte
Säuren sowie gegen Temperaturerhöhung bis etwa 130°C. Die Bakelit wurde 1907
von dem Belgischen Chemiker Baekeland erfunden und waren die ersten
industriell erzeugten vollsynthetischen Poymere
Bakterien:
Bakterien befallen extrem feuchtes Holz. Bei Befall entsteht kein
Festigkeitsverlust. Die Folge von Bakterienbefall ist eine fleckige Verfärbung
des Holzes.
Balken:
Schnittholz, dessen größte Querseite indestens 20 cm beträgt (siehe auch
Kantholz, Bohlen, Bretter).
Balken- und Stützenraster:
Das übliche Raster im Holzrahmenbau beträgt e = 62,5 cm. Auf dieses Raster
sind auch die meisten der heute erhältlichen Plattenwerkstoffe abgestimmt.
Balkenkopfschutz:
Maßnahme zur Verhinderung von Fäulnis an den im Mauerwerk befindlichen
Teilen vom Balken. Geeignet ist sowohl die Anwendung von Holzschutzmittel als
auch von Sperrmaßnahmen zum Fernhalten von Feuchtigkeit
Balkenlage:
Mehrere in einem bestimmten Abstand voneinander horizontal verlegte
Einzelbalken.
Balkenlage:
Gesamtheit der Deckenbalken Gebälk / Längs-, Querbalkenlage
Balkenstoß:
Verbindung von zwei Balken in Längsrichtung. Angwendet werden die im
Holzbau üblichen Längsverbindungen, Stahllaschen oder Klammerverbindungen.
Balsam:
Sammelbezeichnung für harzige Substanzen in Form von Pflanzenexudaten oder
-extrakten, die eine natürliche Mischung von Kolophonium und etherischen Ölen
oder aber neben Harzen Benzoe- oder Zimtsäure enthalten.
Baluster:
Geländerstütze, meist bauchig Voluminös (Balustrade)
Bandparenchym:
Gruppenweise Anordnung von Längsparechym auf dem Hirnschnitt in Form von
schmalen, tangential gerichteten, hellerfarbigen Linien (wie z.B. bei Eiche).
Bannwälder:
Wälder, die aufgrund der Forstgesetze der Länder unter besonderen Schutz
gestellt werden. Verbot jeglicher forstlicher Nutzung.
Bast:
Über den Bast (Energieleiter) werden Nährstoffe in die einzelnen Baumteile
transportiert.
Bau-Furniersperrholzplatten:
(Stabsperrholzplatten)Bau-Furniersperrholzplatten (BFU) nach DIN 68 705
bestehen aus mindestens drei kreuzweise aufeinandergeleimten in den
Faserrichtungen jeweils um 90 Grad versetzten Holzlagen (Furnieren), sofern
die Platte nur Aussteifungszwecken dient sonst fünf Furnierlagen. Die außen
liegenden Decklagen weisen einen gleichgerichteten Faserverlauf auf.
Bau-Tischlerplatten:
Bau-Tischlerplatten können analog zu Bau-Furnierholzplatten betrachtet
werden. Sie bestehen jedoch aus beidseitigem Deckfurnier und einer Mittellage
aus aneinandergeleimten Holzleisten oder Holzstäben.
Bauanfrage:
Die Bau(vor)anfrage dient der verbindlichen Klärung der rechtlichen
Zulässigkeit eines beabsichtigten Bauvorhabens bezüglich ganz bestimmter,
einzelner Fragen durch einen schriftlichen Bescheid, den sogenannten
Vorbescheid. Die Bauvoranfrage ist keine unverbindliche Anfrage des
Bauinteressenten. Mit der soganannten Bau(vor)anfrage erstrebt der Bauherr
eine partielle, d.h. nur auf die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit bestimmten
Normen ausgerichtete Kontrolle des beabsichtigten Bauvorhabens durch die
Baugenehmigungsbehörde. Der ergehende Vorbescheid gilt 2 Jahre. Die
Geltungsdauer kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden, z.B. §§ 71 Abs.
2, 77 Abs. 2 BauO NW. Der Vorbescheid beantwortet vorweg einzelne Fragen, die
sonst im Rahmen einer Baugenehmigung zu entscheiden sind. Er bedeutet insoweit
eine verbindliche Festlegung der Bauaufsichtsbehörde . Diese ist innerhalb der
Geltungsdauer des Vorbescheides an ihre Beurteilung bei einer späteren
Entscheidung über einen Bauantrag gebunden. Die Voranfrage kommt immer dann in
Betracht, wenn die Durchführung des gesamten Bauvorhabens von der Entscheidung
zu einem bestimmten Problem abhängig ist. Die Voranfrage kann sich auf die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (d.h. die Bebaubarkeit des
Grundstückes) oder bestimmte bauordnungsrechtliche Fragen (Welche
Abstandsflächen sind zu beachten?) beziehen. Der praktisch bedeutsamste Fall
ist die Bauvoranfrage mit dem Ziel der Abklärung der Bebaubarkeit des
Grundstücks. In diesem Fall ergeht eine sogenannte ""Bebauungsgenehmigung"",
die die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens verbindlich
feststellt und somit einen Teil der späteren Baugenehmigung vorwegnimmt,
allerdings noch nicht zum Bauen berechtigt. Zulässigkeit und Verfahren einer
Bauvoranfrage ist für jedes Bundesland gesondert in den einzelnen
Landesbauordnungen der Länder geregelt, für NRW: siehe § 66 BauO NW. Rechtlich
ist der auf die Bauvoranfrage ergehende Bauvorbescheid ein Verwaltungsakt mit
Drittwirkung , der auch von betroffenen Nachbarn mit Rechtsbehelfen
(Widerspruch, Klage) angefochten werden kann. "
Bauantrag:
Soweit ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vorliegt, wird das
Genehmigungsverfahren durch den Bauantrag des Bauherrn eingeleitet. Dieser ist
in NRW schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde ( 69 Abs. 1 BauO NW)
einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens
und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen, die sogenannten
Bauvorlagen, einzureichen. Bauherr und Entwurfsverfasser haben den Bauantrag
zu unterschreiben, vgl. § 69 Abs. 2 BauO NW. Mit ihrer Unterschrift übernehmen
sie die Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Angaben. Bauanträge können
jederzeit wiederholt werden . Das genaue Verfahren, die zuständige Behörde und
die beizufügenden Unterlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Nähere
Auskünfte erteilt Ihnen das Bauverwaltungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihres
Kreises.
Bauelement:
Eine Vielzahl von größerformatigen Bauelementen erleichtern die
Bauarbeiten: Fenster. und Türöffnungen werden mit Stürzen überdeckt man
unterscheidet nichttragende und tragende Stürze mit unterschiedlicher
Belastbarkeit, flache und hohe Stürze. gedämmte und ungedämmte Stürze. Für
Mauerbögen gibt es spezielle einbaufertige Bogenstürze. Auch Rollladenkästen
werden in gedämmter und ungedämmter Ausführung angeboten. Vorgefertigte
Treppenelemente ermöglichen dem Heimwerker inzwischen auch den Bau von
Treppen, Schornsteinbausätze sogar den Bau von Schornsteinen. Aus
Deckensteinen und Trägern können Sie selbst Massivdecken herstellen, außerdem
können Sie Deckenfertigteile einsetzen, die zum Teil auch schon in verputztem
Zustand erhältlich sind.
Baufeuchte:
Baufeuchte ist als Eigen- und/oder Einbaufeuchtigkeit von Baustoffen
vorhanden
Baugenehmigung:
Die Baugenehmigung ist einem Bauantragsteller zu erteilen, wenn einem
genehmigungspflichtigen Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht
entgegenstehen, vgl. § 75 Abs. 1 BauO NW. Es handelt sich hierbei um eine
gebundene Erlaubnis: Liegen die Voraussetzungen vor, hat die Behörde die
Baugenehmigung zu erteilen. Ein Ermessen steht der Behörde nicht zu . Der
Bürger hat dann Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung
wird schriftlich erteilt, vgl. § 75 Abs. 1 BauO NW. Vor Zugang der
Baugenehmigung darf mit den Bauausführungen nicht begonnen werden, § 75 Abs. 5
BauO NW. Mit der Baugenehmigung wird festgestellt, daß dem Bauvorhaben
öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere Vorschriften des Bauplanungs-
und Bauordnungsrechts, nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigung ergeht jedoch
unbeschadet der Rechte Dritter. Insbesondere kann ein Bauvorhaben trotz
erteilter Baugenehmigung nach zivilrechtlichen Vorschriften unzulässig sein :
Vorschriften des privaten Nachbarrechts oder vertragliche Bindungen sind zu
beachten. Die Baugenehmigung hat nur begrenzte Gültigkeitsdauer . In NRW
erlischt die Genehmigung, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren nach ihrer
Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird. Das gleiche gilt,
wenn die Bauausführungen ein Jahr unterbrochen werden. Die Frist kann auf
schriftlichen Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden, vgl. § 77 BauO NW.
In den letzten Jahren wurden die Bauordnungen vieler Bundesländer mit dem Ziel
der Beschleunigung und Vereinfachung von Bauvorhaben reformiert. So ist
beispielsweise die Bauordnung des Landes NRW zum 01. Januar 1996 wesentlich
überarbeitet worden. Die in § 65 BauO NRW genannten Anlagen und Einrichtungen
sind von einem präventiven bauaufsichtlichen Verfahren völlig befreit
(generelle Freistellung). Die in § 67 genannten Wohngebäude geringer und
mittlerer Höhe sind in den dort genannten Fällen von der Genehmigungspflicht
freigestellt, sofern nicht die Gemeinde ein Genehmigungsverfahren anordnet
(genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen). Vorhaben nach § 68
BauO NW unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Sonstige, nicht
unter §§ 64 bis 80 BauO NW fallende Bauvorhaben bedürfen weiterhin einer
vollen präventiven bauaufsichtlichen Prüfung im normalen
Baugenehmigungsverfahren. Zu beachten ist, daß diese Beschleunigungsgesetze
vielfach für Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines
qualifizierten Bebauungsplans anstelle der Pflicht zur Einholung einer
Baugenehmigung nunmehr die Durchführung eines vorherigen Anzeigeverfahrens bei
der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorsehen. Widerspricht die nach
Landesrecht zuständige Behörde dem anzeigepflichtigen Bauvorhaben dann nicht
innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. für NRW innerhalb eines Monats, § 67
Abs. 2 BauO NW), darf nach Fristablauf mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Ob
ein beabsichtigtes Vorhaben der Genehmigungspflicht unterliegt oder lediglich
anzeigepflichtig ist, bedarf der Prüfung in jedem Einzelfall.
Baumkante:
Auch Fehlkante oder Waldkante genannt. Gütemerkmal; am besäumten
Schnittholz verbliebener Teil der Stammoberfläche. Baumkante ist nicht
identisch mit Rinde oder Bast, sondern gibt bei besäumten Schnittholz an,
wieviel Holz zum rechteckigen Querschnittsmaß fehlt.
Baurundholz:
nur geschältes ("entrindetes"), nicht geschnittenes rundes Holz
Baurundholz:
Baurundholz muss im eingebauten Zustand entastet und entrindet sein. Die
Gütebedingungen und die Sortierung sind in der DIN 4074-2 festgelegt. Wegen
des durchgehenden Faserverlaufs dürfen gem. DIN 1052-1 bei Rundholz mit
ungeschwächter Randzone die zulässigen Biege- und Druckspannungen (parallel
zur Faser) um 20 % erhöht werden.
Bauschnittholz:
Für Bauschnittholz werden aus einem Stamm Kanthölzer mit unterschiedlichen
Querschnitten herausgesägt. Geliefert wird Bauschnittholz sägerau. Die
Gütebedingungen sind in der DIN 4074-1 geregelt. Die Sortierung erfolgt
maschinell oder visuell. Merkmale für die visuelle Sortierung sind z.B. Äste,
Risse, Jahrringbreite und Krümmung. Die Sortierklasse ist mit der früheren
Güteklasse (GK) gleichzusetzen. Es wird unterschieden zwischen den
Sortierklassen S7, S10, S13 (visuell) und die Sortierklassen MS7, MS10, MS13,
MS17 (maschinell). Dabei bedeuten die Abkürzungen S7, MS7 ( = GK III)
Bauschnittholz mit geringer Tragfähigkeit; S10, MS10 (=GK II) Bauschnittholz
mit normaler Tragfähigkeit und S13, MS13, MS17 (=GK I) Bauschnittholz mit
überdurchschnittlicher Tragfähigkeit. S7 steht z. B. für eine zulässige
Biegespannung von zul sB = 7 N/mm˛.
Bauseitig:
Bauseitig Leistungen werden von Dritten erbracht
Baustoffe brennbar:
B-Baustoffe: Da sich brennbare Baustoffe erheblich am Brandgeschehen
beteiligen können, wird ihre Verwendung vom Gesetzgeber zum Teil
eingeschränkt. Leichtentflammbare Baustoffe (DIN 4102 - B3: leichtentflammbar)
dürfen im Bauwesen grundsätzlich nicht verwendet werden. Dies gilt nicht für
solche Baustoffe, die in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr
leichtentflammbar sind (§ 17 Abs. 2 Musterbauordnung).
Verwendbarkeitsnachweis: Entweder Verwendung von allgemein gebräuchlichen
Baustoffen (=klassifizierte Baustoffe nach dem "Katalog" DIN 4102-4 Abschnitt
2.3) oder von Baustoffen mit einem besonderen Verwendbarkeitsnachweis. Dieser
besteht bei B 1-Baustoffen aus einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
und bei B 2-Baustoffen aus einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis.
Baustoffe, die in keine andere Klasse einzuordnen sind, gelten als
leichtentflammbar.
Baustoffe nichtbrennbar:
A-Baustoffe: Nichtbrennbare Baustoffe nach DIN 4102-1 mit den Unterklassen
A1 und A2. Durch die Verwendung von nichtbrennbaren Baustoffen wird die
bauliche Brandlast reduziert, was sich günstig auf den vorbeugenden baulichen
Brandschutz auswirken kann. Verwendbarkeitsnachweis: Entweder Verwendung von
allgemein gebräuchlichen Baustoffen (=klassifizierte Baustoffe nach dem
"Katalog" DIN 4102-4 Abschnitt 2.2) oder von Baustoffen mit einem besonderen
Verwendbarkeitsnachweis. Dieser besteht bei A 1-Baustoffen ohne brennbare
Bestandteile aus einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis und bei A
1-Baustoffen mit brennbaren Bestandteilen sowie bei A 2-Baustoffen aus einer
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Baustoffklasse:
Alle Baustoffe werden nach einer Prüfung in eine Baustoffklasse
eingeteilt, die das Brandverhalten charakterisiert. Baustoffe der Klasse A
gelten als nichtbrennbar. Baustoffe der Klasse B gelten als brennbar wobei
unterschieden wird in die Klassen B1( schwerentflammbar), B2
(normalentflammbar) und B3 (leichtentflammbar). Massives Holz ist generell in
die Baustoffklasse B2 einzuordnen.
Behelfsabdichtungen:
Unter Behelfsabdichtung versteht man den vorübergehenden Schutz einer
Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen
und beispielsweise eine Weiterarbeit im Gebäudeinneren zu ermöglichen.
Behelfsabdichtungen sind zumindest für einige Zeit der Witterung ausgesetzt.
Die verwendeten Werkstoffe und die Art der Ausführung müssen hierfür geeignet
sein. Je nach Art und Ausführung können auch Dampfsperren oder erste Lagen von
mehrlagigen Dachabdichtungen als Behelfsabdichtung verwendet werden.
Behelfsdeckungen:
Unter Behelfsdeckung versteht man den vorübergehenden Schutz einer
Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen
und beispielsweise eine Weiterarbeit im Gebäudeinneren zu ermöglichen.
Behelfsdeckungen sind zumindest für einige Zeit der Witterung ausgesetzt. Die
verwendeten Werkstoffe und die Art der Ausführung müssen hierfür geeignet
sein. Je nach verwendetem Material und ggf. mit zusätzlicher
Wind-Sog-Sicherung kann beispielsweise eine Vordeckung als Behelfsdeckung
dienen.
Beize:
Mit Beizen können Sie die Holzfarbe verändern. Sie werden mit einem
breiten Pinsel gleichmäßig aufgetragen, dringen ins Holz ein und verleihen ihm
die gewünschte Farbe. Beizen gibt es in den üblichen Holztönen und auch bunt
in allen Farbabstufungen. Beim Beizen sollten Sie vorsichtshalber mit
Gummihandschuhen arbeiten, da sich die Farbpigmente nur sehr schwer von der
Haut abwaschen lassen.
Beizen:
Beizen sind Farbstofflösungen, meist auf Wasserbasis, die das Holz
einfärben. Mit Holzbeizen können Sie die Eigenfarbe des Holzes betonen. Wenn
Sie die Holzoberfläche farblich umgestalten wollen, stehen dafür mehrere
Farbtöne zur Auswahl. Einige Beizen sind in Pulverform erhältlich, die meisten
werden allerdings gebrauchsfertig angeboten. Die Maserung des Holzes bleibt
nach dem Beizen erhalten.
Bekleidung:
Fassaden aus Brettverkleidungen (z.B. Boden-Deckelschalung) sind
Bekleidungen, die nur vor z.B. Witterungseinflüssen schützen sollen, aber
keine tragende Funktion haben. Eine Bekleidung kann keine tragende bzw.
aussteifende Funktion übernehmen.
Belüftetes Dach:
(frühere Bezeichnung Kaltdach) ist eine Dachkonstruktion mit einer
oberen und einer unteren Schale mit einem dazwischenliegenden von außen
belüfteten Dachraum.
Beplankung:
Eine Beplankung ist eine Wandschale - z.B. aus Holzwerkstoffplatten -, die
auf einem Ständerwerk aus Holz oder Metall angebracht ist. Eine Beplankung
kann tragende bzw. aussteifende Eigenschaften haben. Unter aussteifend wird
ein Sichern gegen ein seitliches Ausweichen (z. B.: Kopfauslenkung der Stiele)
oder Kippen (Ausweichen des biegedruckbeanspruchten Untergurts) verstanden.
Als tragend wird ein Bauteil bezeichnet, das planmäßige Lasten weiterleitet.
Berufsbild:
Beschreibung der Berufsfelder und Aufgaben eines Berufs, Grundlagen für
die Ausbildungsordnung.
Beschichtungswerkstoffe:
Neben den natürlichen (z.B. Furniere) die Vielzahl der chemischen Stoffe
zur Oberflächenveredelung, unterteilt in flüssige (z.B. Beizen und Lacke) und
in feste Beschichtungen. Bei der festen Flächebeschichtung stehen Filme
(Melmin-, Phenol-, Harnstoffharzfilme), Papiere (z.B. Japanpapiere), Folien
(z.B. PVC), Polyesterschichtstoffe sowei deforative Schichtpreßstoffplatten
(zusammengesetzt aus Overlay, Dekorfilm, Barrierepapier, mehreren Kernpapieren
und Gegenzugpapier) im Vordergrund.
Beschichtungswerkstoffe:
Neben den natürlichen (z.B. Furniere) die Vielzahl der chemischen Stoffe
zur Oberflächenveredelung, unterteilt in flüssige (z.B. Beizen und Lacke) und
in feste Beschichtungen. Bei der festen Flächebeschichtung stehen Filme
(Melmin-, Phenol-, Harnstoffharzfilme), Papiere (z.B. Japanpapiere), Folien
(z.B. PVC), Polyesterschichtstoffe sowei deforative Schichtpreßstoffplatten
(zusammengesetzt aus Overlay, Dekorfilm, Barrierepapier, mehreren Kernpapieren
und Gegenzugpapier) im Vordergrund.
Beschlag:
Unter dem Begriff Beschläge sind eine Vielzahl von Verbindungsformen,
Scharnierarten, Griffen, Schubkastenführungen usw. zusammengefaßt. Die Palette
ist so vielfältig, daß Sie für jeden Einsatzbereich und Geschmack das Passende
finden werden.
Besäumen:
Das Entfernen der Waldkante (Baumkante) auf einer Säge.
Bezugsfläche:
Die plangehobelte Fläche eines Bretts, von der aus alle weiteren Maße
genommen werden.
Biegefestigkeit:
Zum Bruch eines Stabes führende Beanspruchung (N/mm˛) auf Biegung. Die in
der Literatur angegebenen Biegefestigkeiten stellen Mittelwerte dar, die an
fehlerfreien, in Faserrichtung orientierten Stäben bei etwa 12%
Holzfeuchtigkeitsgehalt ermittelt wurden. Früher wurde hierfür die Bezeichnung
kp/cm˛ verwendet (1 N/mm˛ = 10 kp/cm˛).
Biegsame Welle:
Ein durch einen Gummi- oder Gummi-Stahl-Mantel bewehrtes
Stahlseil(Stahlseele), das über einen Anschlußzapfen angetrieben wird. Bei
hohen Umdrehungszahlen und entsprechendem Werkzeug lassen sich sehr gut freie
Formen fräsen, raspeln, feilen.
Bimsmehl:
Eine leicht vulkanische Gesteinsart, die zu einem feinein Pulver zermahlen
zum Schleifen einer bereits behandelten Holzoberfläche benutzt wird.
Binder:
Komponente, welche bei Mehrkomponenten-Reaktionsklebstoffen den Grundstoff
darstellt
Binder:
Gespärre mit Säulen, Zangen, Stühlen und Streben Binderarten: Parallel-,
Pultdach-, Nagelbrett-, Scherenbinder
Biomasse:
Gewicht der zu einer gegebenen Zeit vorhandenen Organismen in einem
Ökosystem oder in Teilen davon, bezogen auf Raum- oder Flächeneinheiten. Bei
Pflanzen: Phytomasse, bei Tieren: Zoomasse.
Biotische Schäden:
Durch Lebewesen verursachte Waldschäden. Bekannteste Beispiele sind
Schäden durch Borkenkäfer oder Wild, unter anderem gehören dazu aber auch
verschiedene Insekten, Pilze, Mäuse und Krankheitserreger wie Viren,
Bakterien, Mykoplasmen usw.
Biotope:
Bezeichnung für den charakteristischen Lebensraum von Pflanzen und Tieren
in einem bestimmten Gebiet, z. B. Feuchtbiotop.
Biozid:
Wirkstoff zur Vorbeugung vor oder zur Bekämpfung von Befall durch
Schadorganismen, gewöhnlich in Form spezieller Zubereitungen (Lösungen,
Emulsionen, Patsen usw.) angewandt
Biozönose:
Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren in einem bestimmten Biotop.
Birkenholz:
(lat. Lignum betulae, frz. Bois de bouleau, engl. Birch-wood), das Holz
verschiedener Birkenarten, besonders der gewöhnlichen Weißbirke (Betula alba),
zeichnet sich durch geringe Härte, Leichtigkeit und Zähigkeit aus, trocknet
aber schwer aus, quillt leicht auf, fault im Freien und unterliegt dem
Wurmfraß. Das im jungen Zustande weiße, im älteren rötliche Holz, dessen sehr
feine Spiegel kaum zu erkennen sind, wird als Werkholz, zu Wagenteilen und
Stühlen und als sehr gutes Brennholz benutzt. Die Zuckerbirke (B. lenta)
liefert ein schön rosenrotes, in Nordamerika verarbeitetes Nutzholz.
Birkenrinde von der Weißbirke wird zum Gerben angewandt
Birnbaumholz:
(lat. Lignum piri, frz. Bois die poirier, engl. Pear wood), das Holz der
verschiedenen Abarten des Birnbaums, Pirus communis, ist fein, sehr dicht und
mäßig hart, mit kleinen, nicht auffallenden Spiegeln und wenig hervortretenden
Jahresringen, die etwas wellig verlaufen. Das Mark erscheint auf dem
Querschnitt rund und weiß und hat 1 - 2 mm im Durchmesser. Das Kernholz ist
gleichmäßig bräunlichrot, zuweilen etwas geflammt. Wegen seiner gleichförmigen
Textur läßt es sich leicht und nach allen Richtung hin, ohne auszubröckeln,
schneiden und wird daher gern zu Bildhauerarbeiten und Formen für den Zeug-
und Tapetendruck sowie von Tischlern und Drechslern verarbeitet. Es schwindet
nur wenig, läßt sich gut beizen und wird aus diesem Grunde auch zur Nachahmung
von Ebenholz viel benutzt. Das Holz des wilden Birnbaums ist noch fester und
dauerhafter als das des kultivierten. Beide sind leider dem Wurmfraß sehr
unterworfen.
Blatt:
Holzverbindung (Druck-, Eck-, Hakenblatt)
Blauholz:
(Kampescheholz, Blutholz, lat. Lignum campechianum, frz. Bois de campęche,
engl. Log- wood), das wichtigste aller Farbhölzer, stammt von Haematoxylon
campechianum, einem großen, zur Familie der Zäsalpineen gehörigen, in
Zentralamerika und dem nördlichen Teile von Südamerika heimischen Baume, der
später auch in den niederländischen Kolonien Ostindiens angebaut worden ist.
Die vom weißlichen Splinte befreiten großen Blöcke haben außen eine
dunkelblutrote bis braunrote Farbe, die innen heller, rötlichbraun bis
gelblichbraun erscheint, an der Luft aber nachdunkelt. Das Holz ist hart und
dicht, läßt sich schwer spalten, und besitzt einen schwachen, entfernt
veilchenähnlichen Geruch und zusammenziehenden Geschmack. Man unterscheidet
das eigentliche Kampescheholz oder Laguna-Kampesche, Jamaikablauholz und das
Domingoblauholz, und von letzterem wieder mehrere Sorten, nämlich
Monte-Cristo-Blauholz, Fort Liberté und Aux Cayes. Martinique- und
Guadeloupe-B. sind nur geringwertige Sorten. Der das Färbevermögen bedingende
Stoff, das Hämatoxylin, bildet im reinsten Zustande fast farblose Kristalle,
die aber an der Luft bald rötlich werden und schließlich in den eigentlichen
Farbstoff, das Hämateďn, übergehen. Weil dieser Farbstoff in dem frisch
geraspelten B. nur in geringer Menge entwickelt ist, läßt man an der Luft
fermentieren, wodurch es die gewünschte Farbe erst erhält und einen
eigentümlichen metallischen gelblichgrünen Glanz annimmt. In unfermentiertem
Zustande findet B. bisweilen medizinische Verwendung. Hauptsächlich wird es
aber zur Herstellung feiner Tischlerarbeiten sowie in der Färberei und
Tintenfabrikation benutzt. Für letztere Zwecke bedient man sich meist des
Blauholzextraktes (lat. Extractum ligni campechiani, frz. Extrait de bois de
campęche, engl. Extract of Log-wood), welches sowohl in fester als auch in
flüssiger Form (s. Farbholzextrakt) einen wichtigen Handelsartikel bildet.
Besonders geschätzt sind die Sanford- und französischen Sorten. Das feste
Extrakt wird in Kisten von 20 - 100 kg aus Neuyork eingeführt, doch sind auch
in Deutschland und Frankreich Fabriken entstanden.
Blende:
Mit Blende bezeichnet man senkrechte oder nahezu senkrechte Abdeckungen
aus Metall an Traufe oder Ortgang, z. B. unterhalb des
Metalldachabschlussprofils, unter vorgehängten Dachrinnen oder als Bekleidung
innenliegender Dachrinnen.
Blindfurnier:
Unterste Qualitätskategorie bei Furnieren. Blindfurniere finden meist nur
noch Verwendung als Absperrfurniere oder für nicht sichtbare Flächen.
Blindfußboden:
(auch Blindboden). Bretterlage, die als Untergrund für Parkettboden dient.
Blindholz:
Sammelbegriff für Holz, das als nicht sichtbares Konstruktionsholz
verwendet wird, z.B. als Trägermaterial von Furnieren.
Blockbohlenbauweise:
Der Blockbohlenbau ist eine traditionelle Bauweise, um Bauwerke
herzustellen. Dabei werden Blockbohlen als Rund- oder Schnittholz übereinander
geschichtet und an den Ecken durch sogenannte Verkämmungen miteinander
verbunden. Man unterscheidet zwischen Vollblockwänden, die an Unter- und
Oberkante gefast und genutet und als Außenwand durch Dichtungsbänder gegen
Wind geschützt und innenseitig gedämmt werden und zweischaligen
Blockbohlenwänden mit einer innenseitigen Dämmung. Als Decken kommen
überwiegend Holzbalkendecken zur Ausführung. Bei der Konstruktion ist zu
beachten, dass durch die Schwindungen des Holzes Setzungen entstehen, die den
Dachstuhl nicht beschädigen dürfen. Daher sollten die Sparrenauflager auf den
Blockaußenwänden gleitend ausgeführt werden. Generell müssen alle verwendeten
Bauhölzer sorgfältig ausgesucht und getrocknet sein. Die maximale Wandlänge
zwischen den Verkämmungen muss durch einen statischen Nachweis überprüft
werden. Der bauliche Holzschutz ist u.a. durch große Dachüberstände zu
gewährleisten.
Blockhaus:
Holzhaus mit massiven Wänden aus Stämmen oder Kantholz
Blockware:
Unbesäumtes Nadel- und Laubschnittholz, aus stärkeren Stammstücken
erzeugt, Stapelung und Verkauf blockweise.
Blume:
Durch unterschiedliche Farbzonen oder Struktüren, wie z. B. Porenringe,
hervorgerufene "Bilder" auf tangentialen Flächen.
Blutende Hölzer:
Bei einigen "Bunthölzern" und vor allem Importhölzern setzen Lösungsmittel
der Lacke Farbstoffe aus den Zellen frei. Die Verfärbungen erwecken den
Eindruck, das Holz würde bluten. Diese Hölzer müssen, will man die Oberflächen
nicht verschleiern, gut durch Grundierung abgesperrt werden.
Blutringe:
Mit meist dunklen Kernstoffen angefüllte Zellreihen oder feine Spalten,
die sich auffällig abzeichnen und bei bestimmten Hölzern häufiger vorkommen
können, wie z.B. bei Kirsche, Zebrano und Dibetou. Sie sind auf dem
Querschnitt meist als 1 mm breite Ringe (Blutringe) oder Bögen erkennbar, die
auf dem Längsschnitt als Adern oder Fladern erscheinen.
Bläue:
Eine durch bestimmte Pilzarten verursachte graue bis schwarz - blaue
Verfärbung durch Bläuepilze. Sie kann im feuchten Splint jeder Holzart
beziehungsweise in nicht verkernenden Hölzern entstehen; sie führt aber zu
keiner Minderung der Festigkeitseigenschaften (siehe auch:
Reaktionsverfärbung).
BMF:
Hersteller von ("ingenierumäßigen") Holzverbindungen wie Sparrennägel,
Winkel, Dübel, Sparrenpfettenanker etc.
Bocoholz:
ein feines Nutzholz für die Kunsttischlerei von der in Guyana wachsenden
Bocoa provacensis, besitzt einen braunschwarzen Kern mit unregelmäßigen
Kontüren.
Bodenschicht:
Wechselnde Zusammensetzung und innige Vermischung aus mineralischen
Bestandteilen (Gesteine, Minerale), organischen Bestandteilen (Bodentiere und
-pflanzen, zersetztes und unzersetztes organisches Material), Wasser und Luft.
Bohle:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz mir einer Mindestdicke von 40 mm
und einer Breite von mehr als der zweifachen Dicke
Bohlen:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz mir einer Mindestdicke von 40 mm
und einer Breite von mehr als der zweifachen Dicke (siehe auch Bretter,
Kantholz).
Botanische Bezeichnungen:
Sie sind zur möglichst klaren Kenntlichmachung einer Holzart erforderlich
und bestehen für eine botanische Art aus einem zweiteiligen Namen, wie z. B.
Entandrophragma utite für Sipo. Hierbei bezeichnet das erste Wort
(Entandrophragma) die botanische Gattung und das zweite Wort (utile) die Art
innerhalb der genannten übergeordneten Gattung. Eine Zugehörigkeit zur
gleichen Gattung läßt ähnliche Eigenschaften erwarten, wie z.B. zwischen
Sapelli und Sipo, die beide der gleichen Gattung Entandrophragma angehören.
Nahe verwandte Gattungen werden zu einer botanischen Familie zusammengefaßt;
die Zugehörigkeit zu ihr kann ebenfalls auf ähnliche Eigenschaften hinweisen,
wie z. B. bei Amerikanischem Mahagoni und bei Khaya Mahagoni, die, wie alle
Mahagoni-Hölzer, der Familie der Meliaceen angehören.
Botanische Bezeichnungen:
Sie sind zur möglichst klaren Kenntlichmachung einer Holzart erforderlich
und bestehen für eine botanische Art aus einem zweiteiligen Namen, wie z. B.
Entandrophragma utite für Sipo. Hierbei bezeichnet das erste Wort
(Entandrophragma) die botanische Gattung und das zweite Wort (utile) die Art
innerhalb der genannten übergeordneten Gattung. Eine Zugehörigkeit zur
gleichen Gattung läßt ähnliche Eigenschaften erwarten, wie z.B. zwischen
Sapelli und Sipo, die beide der gleichen Gattung Entandrophragma angehören.
Nahe verwandte Gattungen werden zu einer botanischen Familie zusammengefaßt;
die Zugehörigkeit zu ihr kann ebenfalls auf ähnliche Eigenschaften hinweisen,
wie z. B. bei Amerikanischem Mahagoni und bei Khaya Mahagoni, die, wie alle
Mahagoni-Hölzer, der Familie der Meliaceen angehören.
Botanybaiholz:
(Ochsenfleischholz, frz. Bois de Botanybay, engl. Boeuf-wood). Diesen
Namen führen 1. ein aus Australien in Scheiten und Brettern zu uns kommendes,
von verschiedenen Kasuarineen abstammendes Holz); 2. ein aus Ostindien
kommendes, von der Leguminose Dalbergia latifolia abstammendes, anfangs
blaues, später tiefschwarz werdendes Holz (ostindisches Rosenholz, engl.
Black-wood). Das letztere führt also den Namen B. mit Unrecht. Beide werden zu
feinen Tischler- und Drechslerarbeiten benutzt. - Botanybaiharz s.
Akaroďdharz.
Braunfäule:
Auch Destruktionsfäule genannt; Holzzerstörung durch bestimmte Pilze, die
vorwiegend die hellere Cellulose und weniger das dunkle Lignin abbauen,
wodurch die typische Braunfärbung der befallenen Holzes stammt (siehe auch
Weißfäule).
Brett:
bis 4 cm Stärke
Bretter:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz von mindestens 8 cm Breite und
einer Dicke von mindestens 8 mm und weniger als 40 mm (siehe auch Bohlen,
Kantholz).
Brettschichtbinder:
Brettschichtbinder sind Träger aus Brettschichtholz. Es gibt folgende
unterschiedliche Formen: Parallelgurt-, Pultdach-, Satteldachträger mit
geradem und gekrümmtem Untergurt, mit konstanter oder veränderlicher
Trägerhöhe sowie Bogenträger und Sonderformen, wie den Voutenträger.
Brettschichtholz:
Brettschichtholz (BSH) besteht aus mindestens 3 miteinander verleimten
Brettlamellen aus Nadelholz. Diese Lamellen werden in Pressen unter Druck
miteinander verleimt und in der Länge durch Keilzinken miteinander verbunden.
Holzfehler, wie Astigkeiten, werden durch gesteuertes Rausschneiden
verringert. Durch diese Vergütungsmaßnahme ist die Festigkeit bei verleimten
Hölzern allgemein höher als bei normalen Kanthölzern. Weitere Vorteile sind
die Maßhaltigkeit, Formbeständigkeit, das geringere Eigengewicht und die
verminderte Trockenrissbildung.
Brettwurzeln:
Rippenartige Wurzelanläufe bis zu 3 m Höhe am Baum.
Brinell:
Maßeinheit zur Berechnung der Holzhärte, so genannt nach dem Erfinder des
Meßverfahrens, dem schwedischen Metallurgen J. A. Brinell (1849 - 1925).
Brinellhärte:
Gibt die Härte des Holzes an. Je höher der Wert, desto härter das Holz.
Brittle-heart:
Englische Bezeichnung für brüchiges Kernholz, eine im inneren Stammbereich
liegende Zone kurzbrüchigen Holzes, auf Querschnitten häufig durch eine
ausbrechende Oberfläche erkennbar. Diese Kurzbrüchigkeit kann besonders in
starken Stämmen leichter bis mäßig schwerer tropischer Holzarten auftreten und
die Verwendbarkeit derartiger Kernholzteile wesentlich einschränken.
Bruchspannung:
Die mechanische Spannung, die zum An- oder Durchbrechen der Probe führt.
Brust:
Verstärkung der Tragfähigkeit eines Holzes / -brett, -holz, -riegel,
Brustzapfen
BSH:
auch BS-Holz, Brettschichtholz, aus Brettlamellen ca. 4 cm keilgezinkt
verleimt, getrocknet ca. 15 %, gehobelt und gefaßt, übliche Sortierkl. BS11
und BS14, es wird unterschieden in sichtbare und nicht sichtbare (Industrie-)
Qualität; Verdrehungen, Risse und sonstige otische Mängel sind weitestgehend
ausgeschlossen
Buchdrucker:
Besonders an Fichten sehr schädlicher Borkenkäfer.
Buchs:
Zonen bei Nadelhölzern, welche durch unregelmäßigen Aufbau der Jahresringe
entstehen. Sie zeichnen sich durch besondere Härte aus und sind daher nur
schwierig als Furnier weiterzuverarbeiten.
Buchsbaumholz:
(Buchsholz, frz. Bénit, engl. Box-wood) von Buxus sempervirens, ist ein
sehr wertvolles, hartes, äußerst dichtes und haltbares Holz von gelblicher bis
gelber Farbe. Das europäische B., aus Italien, Südfrankreich und Spanien sowie
das etwas dunklere westindische B. wird zu Drechslerarbeiten und zur
Verfertigung musikalischer Instrumente, Flöten und Oboen benutzt. Das
türkische und kleinasiatische sowie das aus Persien und dem Kaukasus dagegen,
welches sich durch eine größere Gleichmäßigkeit auszeichnet, wird für
Holzschnitte angewandt und zu diesem Zwecke in, der Hirnfläche parallele,
Scheiben geschnitten. Es kommt über Konstantinopel und geht meist nach
England, zum kleineren Teile nach Triest.
Bund:
der (-balken / trägt eine Mauer)
Bundwerk:
Holzgefüge mit Bretterhinterschalung
Bundzeichen:
Bezeichnung der abgebundenen Hölzer mit römischen Zahlen, Ruten u. a.)
Bunthölzer:
Nicht verbindliche Bezeichnung für einheimische farbige Hölzer, meist
Obsthölzer: Kirsch-, Apfel-, Birn-, Nuss- und Pflaumenbaum.
Burano:
Insel in der Lagune von Venedig. Seit dem 15. Jh. berühmt für Ihre Nadel-
und Klöppelspitzen.
Büge:
(Bug) Strebe oder Kopfband
C
C02-Bindung:
Holz hat die natürliche Eigenschaft, das umweltschädliche C02 zu binden.
Mit Ihrem Fertighaus in Holzbauweise sind Sie also "öko-aktiv": Ein Holzhaus
bindet soviel C02, wie ein Auto auf 100.000 km freisetzt!
Cellulose:
Gerüstsubstanz der Zellwände. In der Natur am häufigsten vorkommende
organische Verbindung. Chemisch gesehen handelt es sich um ein hochpolymeres
Polysaccarid mit kettenförmiger Molekülstruktur.
Chemischer Holzschutz:
Unter chemischem Holzschutz versteht man das Aufbringen, Imprägnieren oder
Tränken von Holzbauteilen mit gegen Holzschädlinge wirksamen
Holzschutzmitteln. Holzschutzmittel werden in salzhaltige, wasserlösliche
Mittel und lösemittelhaltige oder ölige Mittel unterschieden.
Chemisches Holzschutzmittel:
Gerade für Holzbehandlung und Holzschutz gilt: Der einfachste Weg ist
nicht immer der sicherste. Nachdem in der Vergangenheit oft bedenkenlos
hochgiftige chemische Holzschutzmittel in großem Maßstab angewendet wurden,
ist man heute umsichtiger geworden. Es gilt heute als erwiesen, daß die früher
in lösemittelhaltigen und öligen Holzschutzmitteln enthaltenen organischen
Pestizide (z.B. Lindan, PCP, Endosulfan, Phenylquecksilber) schwerste Schäden
bei Mensch und Umwelt hervorrufen können. Nachdem die nicht sachkundigen
Anwender, vor allem wohlmeinende Heimwerker, jahrzehntelang in Sicherheit
gewogen wurden, ist heute in Deutschland ein Großteil dieser giftigen
Wirkstoffe für eine Verwendung in Holzschutzmitteln verboten. Prinzipiell
sollte sowohl im eigenen als auch im Interesse unserer Umwelt auf die
Anwendung von chemischen Holzschutzmitteln so weit wie irgend möglich
verzichtet werden.
ContiFinish:
Von Kronoply geschützter Begriff. ContiFinish ist die unbehandelte
Oberfläche eine Kronoply OSB. ContiFinish ist ein dünner Film aus Klebstoffen
und Holzharzen, welcher sich beim Verpressen zwischen dem Pressblech und der
OSB-Platte bildet. Diese Oberfläche hat Feuchte- und Wasser-abweisende
Eigenschaften.
ContiRoll:
Geschützter Markenname der Siempelkamp AG für ein kontinuierliches
Herstellungsverfahren zur Produktion von Holzwerkstoffplatten. ContiRoll sind
bis zu 80 m lang und ermöglichen bis zu 3 m breite Plattenformate. Der Vorteil
der ContiRoll-Technologie liegt, bedingt durch den kontinuierlichen
Herstellungsprozess, in der hohen Formatvariabilität, die mit
Mehretagenpressen nicht zu erreichen ist.
Crabholz:
von Guyana stammt von Xylocarpus caraba und ist ein verhältnismäßig
leichtes, aber doch gutes Nutzholz, welches zu Masten, Rahen, Sparren, Dielen
und Türen verwandt wird.
zur Dachentwässerung flacher Dächer, erhältlich aus Zink, verzinktem
Stahl, Kupfer, Aluminium, Kunststoff oder Edelstahl, mit Wärmedämmung zur
Vermeidung von Kondenswasserbildung, auch mit eingebauter Heizung, um im
Winter Vereisung zu vermeiden. Ein Schmutzfang verhindert Verstopfungen durch
Laub und Schmutz
Dachaufbauten:
Unter Dachaufbauten versteht man Gauben und sogenannte Laternengeschosse*.
(* Laternengeschoss = Aufbauten am Dachfirst) Sie dienen der Belichtung und
Belüftung von Nutzräumen und der Erweiterung des nutzbaren Raums im
Dachbereich. (Zugewinn an lichter Raumhöhe im Bereich der Dachaufbauten)
Dachaufbauten tragen durch die Gliederung des Daches wesentlich zur Gestaltung
des Daches bei und sind bei nachträglicher Ausführung durch den Ausbau von
Dachgeschossen grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Dachausmittlung:
Ermittlung der Firstlinien am Grundriss
Dachausstiegsfenster:
Fenster in der Dachfläche (liegende Dachflächenfenster) die aufgrund Ihrer
Abmessung und Einbauhöhe den Ausstieg auf das Dach ermöglichen.
Dachbruch:
Knick / Unterbrechung der Neigung durch Aufschieblinge
Dachformen:
Es gibt verschiedenste Dachformen, z.B. Krüppelwalmdach, Mansarddach,
Pultdach, Satteldach, Sheddach, Tonnendach, Walmdach, Zeltdach
Dachgraben:
Mit Dachgraben bezeichnet man die Verschneidungslinie zweier
giebelständiger Gebäude oder Gebäudeteile sowie die Kehle bei Sheddächern. Die
Ausbildung des Dachgrabens erfolgt meist als Stufenrinne mit Gefälle. Die
Ausbildungen von Dachgräben ohne Stufen müssen wasserdicht sein.
Dachknick:
Der Dachknick ist der Übergang zweier verschieden geneigter Dachflächen.
Hierbei unterscheidet man zwischen dem Übergang von einer unteren steilen zur
oberen flachen Dachneigung (Mansarddachknick) und von einer unteren flachen
zur oberen steilen Dachneigung (Schleppdachknick).
Dachprofil:
Vorlage für die Austragung der Sparren (Sparrenmaße)
Dachprofil:
Ähnlich dem Spitzstab (seihe dort), mit längeren Flanken, dachähnliches
Profil.
Dachschmuck:
Zierelemente aus Metall (Edelstahl, Kupfer, Zink), Keramik oder Beton für
Dächer, z.B. Wetterfahnen Türmspitzen und -kugeln Kirchturmhähne
Dachspitzen und -kreuze Wasserspeier dekorative Rinnenkästen
Dachsteine:
Dachsteine aus hochverdichtetem Spezialbeton mit granulierter oder glatter
Oberfläche in vielen verschiedenen Formaten, Formen und Farben, geeignet für
Dachneigungen von 22° bis 90°. Bei Verwendung zusätzlicher
Unterdachkonstruktionen ist eine Reduzierung unter 22° möglich.
Unterschiedliche Formen: Biberschwanz, ebener Dachstein ohne Falz
Flachdachsteine, mit und ohne Kopfverschluß Falzdachsteine
Dachzziegel:
Dachziegel aus gebranntem Ton, unglasiert (naturrot), engobiert, glasiert
und gedämpft, in verschiedenen Naturfarben lieferbar, geeignet für
Dachneigungen von 22° bis 90°. Bei Verwendung zusätzlicher
Unterdachkonstruktionen ist eine Reduzierung unter 22° möglich. Häufige
Formen: Flachdachpfannen Reformpfannen Falzziegel Krempziegel
Biberschwanzziegel Verschiebeziegel mit variabler Decklänge (speziell für
die Dacherneuerung unter Beibehaltung der alten Dachlattung).
Dampfbremse:
Dampfbremse verhindert Kondensatbildung zwischen Außenwand und
Innenbekleidung
Dampfsperre:
Bei nicht unterkellerten Räumen ( z. B. Wintergärten, Bungalow) muß eine
Feuchtesperre gelegt werden. Legen Sie eine mindestens 0,2 mm PE - Folie auf
den Untergrund, darauf die Trittschalldämmung und darauf dann das Parkett
("schwimmende Verlegung"). Sollte keine Dampfsperre gelegt werden, kann es
passieren, daß das Parkett durch die hohe Feuchtigkeit Schaden nimmt.
Dampfsperre:
Dampfsperre wie Dampfbremse, nur dicht geschlossen
Darrgewicht:
Gewicht bzw. Masse des Holzes im absolut trockenen Zustand
(Feuchtigkeitsgehalt 0%). In der Praxis wird häufig auch die Rohdichte des
Holzes (= Masse bezogen auf Volumen) als Gewicht oder spezifisches Gewicht
bezeichnet; Angabe in kg/mł oder g/cmł.
Darrtrocken:
Praktisch wasserfreier Zustand des Holzes nach Trocknung gemäß Darrmethode
(Lagerung im Wärmeschrank bei 103°C +/- 2°C bis zur Gewichtskonstanz).
Dauerhaftigkeit:
Die Dauerhaftigkeit des Holzes ist der Widerstand gegen Pilzangriffe; sie
wird durch chemische und biologische Faktoren bestimmt.
Dauerhaftigkeit:
Widerstandsfähigkeit von Holz, Holzwerkstoffen oder Bauteilen gegenüber
einem Befall sowie nachfolgendem Abbau durch Organismen. Sie kann bedingt sein
durch natürliche Holzinhaltsstoffe, durch die Holzanatomie, durch
Holzschutzmaßnahmen oder andere materialbezogene Maßnahmen. Anm.:
Dauerhaftigkeit ist eine Materialeigenschaft und nicht zu verwechseln mit
Lebensdauer
Dauerhaftigkeit, natürliche:
Durch Ihre Anatomie und/oder ihre Inhaltsstoffe (holzeigene chemische
Substanzen) bedingte Widerstandsfähigkeit einer Holzart gegen holzzerstörende
Organismen (z.B. Pilze oder Insekten) oder holzverfärbende Pilze
Dauerhaftigkeitsklasse:
Klassifizierungsbegriff nach DIN EN 460 bezogen auf die Anforderungen an
die Dauerhaftigkeit von Holz in den europäischen Gefährdungsklassen. Identisch
mit der jeweiligen Stufe in dem Klassifizierungssystem der natürlichen
Dauerhaftigkeit von Holz gemäß DIN EN 350-1 und -2
Deckfurnier:
Bildet eine der beiden Sichtflächen (Außenlagen) von Sperrholz oder
anderen furnierten Holzerzeugnissen. Dabei wird unterschieden zwischen
Außenfurnier (bildet Fertigerzeugnis die sichtbare Außenfläche) und
Innenfurnier oder Rückseite (Innenfläche, z.B. eines Schrankes).
Deckleiste:
gehobeltes bzw. profilgehobeltes Holzteil zum Abdecken und Schutz von
Fugen zwischen verschiedenen Materialien und Oberflächen
Deckunterlage:
Eine Deckunterlage dient zur Aufnahme der Deckung oder Abdichtung und muss
auf den zur Anwendung kommenden Werkstoff abgestimmt sein, z. B. Lattung,
Schalung u. ä.
Dehnung:
Durch eine Normalspannung (Zug, Druck) bewirkte Längenänderung einer Probe
oder eines Bauteils, bezogen auf die Ausgangslänge (reine Verhältniszahl).
Dehnungsfuge:
Bei großflächigen Bauteilen können sich die Dimensionsänderungen durch den
Einfluß von Wärme und Kälte so stark auswirken, daß es zu Rißbildungen kommt.
Hiervor schützen Dehnungsfugen. Sie trennen große Flächen in kleinere
Einzelfelder, innerhalb derer die auftretenden Druck- und Zugspannungen von
der Eigenfestigkeit des Materials aufgefangen werden können. Dehnungsfugen
werden in der Regel dauerelastisch oder auch dauerplastisch verfugt.
Vorhandene Dehnungsfugen müssen bei Renovierungsarbeiten erhalten bleiben. Bei
bereits vorhandenen Rissen können zusätzliche Dehnungsfugen Abhilfe schaffen.
Dekoroberfläche:
Ansprechende Farboberfläche oder Holznachbildung (Repro). Entweder direkt
beschichtet oder mit Hochdrucklaminat belegt. Eine extrem abrieb- und
strapazierfeste Oberfläche, die so hart wie eine Arbeitsplattenoberfläche sein
kann und besonders für Haushalte mit Kindern oder Haustieren geeignet ist.
Delaminierung:
Die Trennung von Einzelschichten in Lagenhölzern (z.B. Brettschichtholz,
Sperrholz), verursacht durch Versagen (Aufgehen, "Delaminieren") der Klebfuge.
Delaminierung:
Die Trennung von Einzelschichten in Lagenhölzern (z.B. Brettschichtholz,
sperrholz), verursacht durch Versagen (Aufgehen, "Delaminieren") der Klebfuge.
Deposition:
Hiermit werden alle Vorgänge der Schadstoffablagerung umschrieben. Es
handelt sich um die Ablagerung von Schadstoffen im oder am Boden, an Pflanzen
oder an Gebäuden. Sie kann naß oder trocken erfolgen. Bei nasser Deposition
werden durch Niederschläge gelöste Schadstoffe in Form von Gas- und
Staubpartikeln in die Wassertropfen eingeschlossen (rain out). Regentropfen
lagern beim freien Fall gas- und staubförmige Bestandteile an, und waschen die
Atmosphäre aus (wash out). Schwefel- und Stickoxide werden als Saurer Regen
naß deponiert.
Derbholz:
Die oberirdische Holzmasse über 7 cm Durchmesser.
Desorption:
Die Abgabe von gebundenem (adsorbiertem) Wasser aus der Zellwand im
Feuchtebereich unterhalb Fasersättigung (siehe auch Adsorption).
Desorption:
Die Abgabe von gebundenem (adsorbiertem) Wasser aus der Zellwand im
Feuchtebereich unterhalb Fasersättigung (siehe auch Adsorption).
Dexel:
Querbeil. Das leicht gerundete Werkzeug steht quer zum Stiel, früher in
mehreren Breiten üblich.
Dichte:
Die Masse eines Körpers oder Stoffes, bezogen auf eine Volumeneinheit. Bei
Holz und Holzwerkstoffen spricht man von der Rohdichte (im Volumen sind die
Zellhohlräume mit enthalten).
Dickenquellung:
Die Dickenquellung ist abhängig von Plattenart, -aufbau und dicke, sowie
Holzart, Verklebung, Hydrophobierung, Rohdichte und Festharzanteil sowie
Feuchte der Platte. Die Dickenquellung entspricht keiner praktischen
Beanspruchung. Die Prüfung der zulässigen Dickenquellung von Spanplatten nach
24h-Wasserlagerung der Quellproben ist in der DIN 68 763 auf q24 = 16% für V20
und auf q24 = 12% für V100 und V10 G begrenzt. Werden die zulässigen
Feuchtebeanspruchungen nach DIN 68 840-2 und der jeweils zulässigen Werte für
die Plattenfeuchte eingehalten, sind Beeinträchtigungen der Bauteile aus einer
Dickenquellung nicht zu erwarten.
Dickung:
Dichter, geschlossener Waldbestand vor Beginn der natürlichen
Astreinigung.
Dielenböden:
Dielenböden aus Hobeldielen (gespundete, mit Nut und Feder versehene
Bretter aus Nadelholz), die auf Lagerhölzern, Holzbalkendecken oder einem
Blindboden verdeckt oder sichtbar genagelt oder geschraubt werden. Holzarten:
Fichte/Tanne, Lärche, Eiche, Kiefer und Douglasie. Die Oberfläche wird
gewachst, geölt, versiegelt, lackiert oder mit einem deckenden Anstrich
versehen. aus Massivholzdielen; industriell vorgefertigte Dielen aus
massivem Holz, die unbehandelt oder endbehandelt (geölt, gewachst, versiegelt)
geliefert und auf "schwimmend" verlegten Lagerhölzern mit dazwischen liegender
Schüttung, z.B. aus Cellulose, verlegt werden. Verringerung der Aufbauhöhe des
Bodens durch Verlegung eines Blindbodens als Unterkonstruktion (statt der
Lagerhölzer) oder durch schwimmende Verlegung auf Betonboden oder Estrich;
Befestigung der Dielen mit Klammern. aus Landhausdielen; insdustriell
vorgefertigte Elemente wie Fertigparkett, dreischichtig abgesperrt, in
Dielenform. Verlegung nach Herstellervorschrift. Landhausdielen auch als
Massivholzdielen.
Diffusion:
Durchgang von Wasserdampf oder Gasen durch Stoffe
Dikotyledonen:
Gehören zu der Pflanzengruppe, deren Samen von einer vollkommen
geschlossenen Hülle umgeben sind (bedecktsamige Pflanzen); hierzu zählen neben
den Monokotyledonen (Einkeimblätter, Z.B. alle Gräser) die Dikotyledonen
(Zweikeimblätter), worunter wiederum alle Laubbäume fallen.
Dimensionsstabilisierung:
Behandlung des Holzes, um sein quelllen und Schwinden zu minimieren
DIN:
Abkürzung für "Deutsches Institut für Normen e.V." DIN-Normen regeln u.a.
die Beschaffenheit von Baustoffen und die Ausführung von Bauleistungen. Die
vom DIN aufgestellten Normen werden in numerierten Normblättern
veröffentlicht. Sie sind nicht Gesetzen gleichgestellt, werden in der
Rechtsprechung aber oft als Entscheidungshilfen hinzugezogen
DIN:
Abkürzung für "Deutsches Institut für Normung" und "Deutsche
Industrie-Norm" grundlegend für die Standards bei vielen Produkten aus der
Industrie.
DIN 4076/T1:
Im Oktober 1985 zuletzt aufgestelltes Formblatt für "Benennungen und
Kurzzeichen auf dem Holzgebiet". Es enthält 257 einheimische und ausländische
Nadel- und Laubhölzer mit den zu verwendenden Namen, der Verbreitung und
Dichte (g/cmł).
Dispersion:
In einer Flüssigkeit eingelagerte (nicht gelöste) Feststoffpartikel
Drechselbank:
Drechselbank: Es gibt sie als eigenständige Maschinen mit
Geschwindigkeitsregler oder als Vorrichtung, die Sie mit einer normalen
Bohrmaschine betreiben und an der Werkbank befestigen können.
Drechselbankbett:
Ein aus zwei Wangen und den Füßen gebildetes Untergestell für die
Drehmaschinengarnitur.
Drechseleisen:
Drechseleisen: Die verschieden geformten Werkzeugteile haben einen langen
schmalen Griff.
Drehbankfutter:
Aufspannvorrichtung, die auf dem Aufnahmegewinde der Spindel oder in der
Pinole das Werkzeug, z.B. Bohrer im Futter, oder das Drehgut spannen.
Drehfutter:
Aufspannvorrichtung, die auf dem Aufnahmegewinde der Spindel oder in der
Pinole das Werkzeug, z.B. Bohrer im Futter, oder das Drehgut spannen.
Drehwuchs:
Schraubenförmiger statt mit der Stammachse gleichlaufender Faserverlauf,
der das Stehvermögen beeinträchtigt; nicht zu verwechseln mit
Wechseldrehwuchs.
Drempel:
auch Kniestock oder Stempel - Aufkantung am Fußgelenk des Daches, kniehohe
Wand über der obersten Decken(balken)lage
Druckblatt:
Ein Eckblatt, das nur schräge Auflagerflächen besitzt und somit sich
selbst zusammenzieht. Ist unter Druck (Fachwerkwand) nicht zu lösen.
Druckfestigkeit:
Zum Bruch führende Druckbeanspruchung (N/mm˛) des Holzes auf die
Hirnflächen. Die hier angegebenen Druckfestigkeiten stellen Mittelwerte dar,
die an fehlerfreien Proben bei etwa 12% Holzfeuchtigkeitsgehalt bestimmt
wurden. (siehe: Biegefestigkeit).
Druckholz:
Anormales, den Gebrauchswert des Holzes negativ beeinflussendes
Holzgewebe, tritt auf dem Stammquerschnitt einseitig in etwa halbringförmigen
Schichten auf. Entsteht als Reaktion des Baumes auf einseitige äußere
Einwirkungen (z.B. Schiefstellung am Hang, Wind, Schnee).
Drücker:
Mit Drückern öffnet und schließt man Türen, es gibt sie in vielen
verschiedenen Ausführungen, z.B. Kurzschild-, Langschild- oder
Rosettengarnitüren.
Durchdringung:
Durchdringungen sind Bauteile oder Elemente in runder oder eckiger Form,
die bei einer Aussparung in der Bauteilfläche erforderlich werden, z. B.
Dachausstiege, Dachgully, Antennendurchgänge u. ä.
Durchfallast:
Die meist schwarzen Äste ohne Verbindung zum umgebenden Holz fallen nach
der Trocknung aus den Brettern heraus (siehe auch Schwarzast, verwachsener
Ast).
Durchforstung:
Aushieb von Bäumen in Stangen- oder Baumhölzern zur Erreichung
leistungsfähiger, gesunder und stabiler Waldbestände. Wichtige Aufgaben der
Durchforstung sind: Verbesserung des Standraumes verbleibender Bäume,
Steigerung des Zuwachses dieser Bäume, Regulierung der Baumartenmischung,
Förderung des Unterstandes, Erhaltung des Traufs, Vorbereitung der
Naturverjüngung.
Dämmstoffe dienen zum Wärme-, Schall- und Feuerschutz. Sie werden aus
unterschiedlichen Stoffgruppen hergestellt: anorganische, in der Natur
vorkommende Dämmstoffe sind z.B. Bims; anorganische, künstlich hergestellte
Dämmstoffe sind Blähton (Perlite), Blähschiefer, Blähglimmer (Vermikulit),
Schaumlava, Schaumglas, Steinwolle, Glasfasergespinst. Außerdem gibt es
organische, in der Natur vorkommende Dämmstoffe, wie Kork, Kokosfaser,
Holzfaser, Schafwolle, Baumwolle und Torf sowie organische, künstlich
hergestellte, wie Polyurethanschaum, Polystyrolschaum, Phenolharzschaum,
Holzfaserdämmstoffe, Holzwolle, Altpapierdämmstoffe (Zellulose) und
transparente Dämmstoffe. Alle auf dem Markt angebotenen Dämmstoffe müssen eine
Zulassung besitzen, die eine Eignungsprüfung enthält. Diese Eignung muss in
Güteüberwachungen durch geeignete Institute auch nach der Zulassung überprüft
werden.
Dämmung:
Unter Dämmung versteht man alle Maßnahmen der Außen- und Innendämmung zur
Wärme- und Schalldämmung. Bei der Außendämmung unterscheidet man zwischen
Kerndämmung, die direkt auf das Mauerwerk verlegt wird, und der Dämmung mit
hinterlüfteter Fassade, bei der zwischen Fassade und Dämmschicht ca. 2 cm
Luftraum frei bleiben. Bei der Fassadendämmung mit
Vollwärmeschutz(VWS)-Systemen kann die aufgebrachte Dämmung direkt verputzt
oder mit Flachverblendern versehen werden. Ein Hinterlüftungsabstand oder
zusätzliches Vormauerwerk sind nicht nötig. VWS-Systeme sind deshalb besonders
für die Altbau-Renovierung geeignet. Sie werden auch als
Wärmedämm-Verbundsysteme bezeichnet. VWS-Systeme bestehen aus genau
aufeinander abgestimmten Komponenten, i. d. R. Dämmaterial und Träger für Putz
oder Flachverblender. Die Trittschalldämmung von Böden gewinnt gerade als
Renovierungs-Maßnahme an Bedeutung, z.B. beim Ausbau des Dachgeschosses.
Gleiches gilt für die Wärmedämmung des Dachgeschosses. Hier unterscheidet man
eine Zwischensparrendämmung mit Hinterlüftung und eine Sparrenvolldämmung ohne
Hinterlüftung. Die Verlegung der Sparrenvolldämmung sollte unbedingt dem
Handwerker vorbehalten bleiben. Die Aufsparrendämmung bietet durch eine
Verlegung der Wärmedämmung oberhalb der Sparren die Möglichkeit, Wohnräumen
unterm Dach besondere Akzente zu verleihen - durch sichtbare Sparren und eine
Schalung aus Nut- und Federbrettern
Dübel:
(Dolle) rundes Verbindungsmittel (Einlass-, Einpressdübel). Früher aus
Holz.
E
E1-Qualität:
Mit diesem Begriff werden Laminate, Paneele und Spanplatten bezeichnet,
die in die Emissionsklasse E1 eingeordnet werden. Das bedeutet: bei diesem
Material wird der für den Wohnbereich zulässige Grenzwert von 7 mg Formaldehyd
in 100 mg unbearbeitetem Holz nicht überschritten (Formaldehyd-Emission nach
EN 120/92).
Ebenholz:
(frz. Bois d'ebčne, engl. Ebony). Unter diesem Namen kommt eine größere
Anzahl fremder dunkelfarbiger Holzarten im Handel vor, doch versteht man
darunter gewöhnlich ein dichtes, schweres und schwer zu bearbeitendes, in
Wasser untersinkendes Holz von schwarzer Farbe, das als ein geschätztes
Material für die Kunsttischlerei, zu Drechslerwaren, Blasinstrumenten,
Klaviertasten usw. gilt und von verschiedenen Bäumen Indiens, der ostindischen
Inseln und Afrikas gewonnen wird. Das von Zeylon und Madagaskar eingeführte
schwärzeste Holz stammt von Diospyrus Ebenaster, das von Bombay und Sumatra
liefert D. Melanoxylon, das von der afrikanischen Westküste D. Ebenum. Das
nicht sehr starke Holz besteht nur aus dem Kern des Stammes, während der
weißliche und weiße Splint vorher ab